Reinfried Herbst:
Mit 1. August gilt die Abwicklung der COVID-Finanzierungsagentur. Es drohen massive Rückforderungen von Förderungen durch Finanzämter. Unternehmen und deren Anwälte wehren sich.
Die Covid-19-Finanzierungsagentur, kurz Cofag: Das Wortungetüm sorgte für ungeheure Aufregung in der Republik. Denn eben diese, also die Regierung, so der Verfassungsgerichtshof (VfGH), habe durch die Gründung der Cofag und damit den verbundenen Milliarden an Coronahilfen, verfassungswidrig gehandelt. Vor allem, weil die Agentur von der Republik ausgelagert wurde. Das heißt: Abwicklung. Mit 1. August trat die in Kraft. Und es wird unangenehm – für viele.
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