Wenn es keine gesetzliche Handhabe für Straftäter gibt, muss man Gesetze schaffen, die unter 14-Jährigen zeigen, wo es langgeht. Von den Eltern dieser Kinder darf man nicht erwarten, dass sie die Kinder in die Spur bringen. Darum muss man zuerst mit Geldstrafen beginnen und je nach Schwere des Deliktes die rechtliche Basis schaffen, diese Klientel in Erziehungsheimen unterzubringen. Die Anhaltedauer muss entsprechend von Richtern festgelegt und mit Besuchsrecht der Eltern festgeschrieben werden. Jede andere Maßnahme ist Schall und Rauch und kostet nur Geld.
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