Der völkerrechtswidrige US-Angriff auf Venezuela bricht Artikel 2(4) der UN-Charta und damit das strenge „UNO-Gewaltverbot“. Ohne UN-Mandat demonstriert der brutale militärische Angriff, der damit beabsichtigte Regimewechsel durch die Festnahme und Verschleppung von Präsident Maduro und seiner Ehefrau in die USA sowie die Ölkontrolle, Willkür und Neo-Kolonialismus. Die EU und das neutrale Österreich müssen diesen Rechtsbruch klar verurteilen, um Völkerrecht zu wahren. Gibt es jetzt EU-Wirtschaftssanktionen gegen die USA?
DI Dr. Josef Richard Skumautz, ObstltdhmfD a. D., Villach
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