Dass Herr ÖKR DI Hoyos als Obmann der Land- und Forstbetriebe Niederösterreichs in der „Krone“ jenen Schweinemastbetrieb verteidigt, in dem vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) schreckliche Bilder über die Misshandlung der Tiere veröffentlicht wurden, ist sein gutes Recht. Es ist auch richtig, dass man deshalb nicht allen Betrieben dieser Art eine Kollektivschuld unterstellen darf. Aber nur deshalb, weil diese Aufnahmen illegal gemacht wurden, alle Schuld zurückzuweisen, klingt doch nicht sehr überzeugend. Auch wenn es sich nach der Ansicht von Herrn Hoyos um einen „Leitbetrieb“ handelt, der bisher alle gesetzlichen Standards eingehalten hat, sind diese Bilddokumente nur schwer abzuleugnen. Dem VGT zu unterstellen, „dass Personen zu gewissen Handlungen möglicherweise angestiftet wurden“, mag als Verteidigungsstrategie dienen – glaubwürdig ist es nicht. Und was ist mehr zu verurteilen: Tierquälerei oder das (illegale) Aufzeigen derselben?
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Di, 2.12.2025
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