Das freie Wort

Tödlicher Waffengebrauch

Anfang Juni dieses Jahres wurde in St. Aegyd am Neuwalde in Niederösterreich die Polizei gerufen, um gegen einen Dieb einzuschreiten. Ein junger Abteilungsinspektor und seine Kollegin trafen auf einen mutmaßlichen Staatsverweigerer, von dem sie wussten, dass er zuvor im Ort mit der Axt einen Bankomatleser zertrümmert hatte und dass gegen ihn ein Waffenverbot bestand. Der Dieb, der mit einem Cuttermesser hantierte, legte das Messer trotz mehrmaliger Aufforderung nicht weg, ging auf den Beamten zu und rief in Tötungsabsicht: „Jetzt foist. Glaubst, i lass mi verarschen von euch sch... Para?“ Auf das hin machte der Polizist in Notwehr von seiner Dienstwaffe Gebrauch, und erst beim fünften Schuss sackte der Angreifer zu Boden. Zum Glück hatte die Kollegin die Bodycam in Betrieb genommen. Das Gutachten, das anhand der Bodycam-Aufnahmen erstellt wurde, bewies, dass die kritische letale Distanz von sieben Metern unterschritten wurde. Die Realität hat weltweit leider immer wieder bewiesen, dass der Bedrohte keine Chance mehr hat, wenn auf ihn überraschenderweise aus einer Distanz von sieben Metern oder weniger ein Messerattentat verübt wird. Sicherheitsorgane durchlaufen diesbezüglich eine fortlaufende selektive Ausbildung, respektieren das Leben anderer Menschen, werden aber auch in ihrem Notwehrrecht geschult. Abgesehen von den allfälligen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen hinterlässt ein solcher Waffengebrauch beim Betroffenen tiefe seelische Spuren. Angesichts dieser Situation wird niemand leichtfertig zur Waffe greifen. Resümee: Durch den Bodycam-Einsatz kam das Gericht zur Erkenntnis, dass der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war und dass die Mordermittlungen für den Beamten glücklicherweise mit einem Freispruch endeten. Der tragische Vorfall hat aber auch gezeigt, dass die Exekutive mit der neuesten Technik ausgestattet werden muss.

Peter Puster, Gendarmerie-Chefinspektor i. R., Feldkirchen bei Graz

Erschienen am Mi, 3.12.2025

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