Zitat „Krone“ vom 23. 10. 2025: „Einerseits könnte die WKStA Einspruch erheben und – die Generalprokuratur könnte von sich aus agieren. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.“ Einerseits könnte man mit dieser Vorgangsweise der Volksmeinung entgegenwirken, die ÖVP könne sich's in der Justiz richten, andererseits wäre das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Rechtsprechung zumindest ein ganz klein wenig wieder zurechtgerückt.
Gerhard Pöschl, Deutschlandsberg
Erschienen am Sa, 25.10.2025
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