Gerichtsverfahren dauern oftmals unzumutbar lange. Die Strafverfahren gegen Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz zogen sich über Jahre, in beiden Fällen zu lange, da es für jeden Beschuldigten sehr belastend ist, ein Strafverfahren anhängig zu haben. Die Justiz, personell unzureichend ausgestattet, arbeitet am Limit des Zumutbaren, die Rechtsbeistände der Beschuldigten nutzen jede Möglichkeit, um den Verfahrensverlauf zu verzögern oder genügend Gegenbeweise zu sammeln, um das Verfahren gegen ihren Mandanten als politisch motiviert darzustellen. Auch die Rechtshilfeersuchen oder Beweismittelbereitstellungen erfolgen oftmals nur auf Druck, zumindest aber auch im letzten Moment vor Fristablauf. Bei den sogenannten „clamorosen“ Fällen ist der Eindruck nicht ganz unberechtigt, dass hier Parteilichkeit bzw. persönliche Machtdemonstration auf den Prozessverlauf einwirkt. Die Justizministerin muss umgehend dafür sorgen, dass die Justiz personell und infrastrukturell bestmöglich ausgestattet wird, um die zunehmende Zahl an Strafverfahren in zumutbarer Zeit zu bewältigen. Die Beschuldigten und ihre Rechtsvertreter müssen sich eingestehen, dass ihre Einwendungen, Berufungen und ihr Ausnutzung der Fristen zwar verständlich sind, jedoch auf die Gesamtdauer des Verfahrens einwirken. Wer die Justiz und die Verfahrensdauer kritisiert, muss auch bereit sein, die Umstände anzusprechen und die eigenen hemmenden Beiträge einzugestehen.
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