Ein kürzlich gesprochenes Urteil des italienischen Verfassungsgerichts findet im Mainstream leider nur sehr wenig Resonanz. Demnach werden „non-binäre“ Geschlechtsidentitäten rechtlich nicht anerkannt. Es ging um die Ablehnung des Antrags einer Person, die von weiblich zu männlich wechselte und eine Änderung ihres Personenstandes auf „divers“ anstrebte. Das Gericht schreibt die Übereinstimmung zwischen Name und Geschlecht vor, und so sei die Anerkennung eines dritten Geschlechts mit dem bestehenden italienischen Rechtssystem nicht vereinbar. Im Kontext der hierzulande nahezu unzähligen Geschlechter, des gelebten Genderwahns und der Frauen diskriminierenden Prügeleien im Rahmen vermeintlicher Sportveranstaltungen bei den Olympischen Spielen muss man diesen italienischen Rechtsspruch entweder als hinterwäldlerische Abartigkeit oder Weckruf an eine immer orientierungsloser agierende Gesellschaft bezeichnen.
Alexander Neumann, Grünbach am Schneeberg
Erschienen am Do, 8.8.2024
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