Da im September 2024 Landtagswahlen in den ostdeutschen Bundesländern Thüringen und Sachsen anstehen und die AfD großartige Umfrageergebnisse einfährt (bis zu 37%), denkt man bereits über ein Verbot dieser Partei nach. Die Ampelregierung bestehend aus SPD, Grünen und FDP leistet sich zum Beispiel mit Heizungsgesetz oder Schuldenbremse einen Fehltritt nach dem nächsten. Auch die unkontrollierte Flüchtlingspolitik ist einer der Gründe, warum die AfD immer mehr an Wählerzuspruch gewinnt. Einer politischen Partei ihre demokratische Legitimität abzusprechen, weil diese offenbar aus dem Blickwinkel von Rot-Schwarz-Grün zu stark wird oder auf eklatante Fehlentwicklungen hinweist und diese nicht negieren möchte, ist demokratiepolitisch mehr als gefährlich. Vom Verfassungsschutz werden Teile der AfD als „gesichert rechtsextrem“ beschrieben. Anzumerken ist diesbezüglich, dass der Verfassungsschutz in Deutschland den Innenministerien der einzelnen Bundesländer unterstellt ist. Somit ist die politische Unabhängigkeit dieses Organs auch zu hinterfragen. Eine Partei zu verbieten, weil sie einem nicht zu Gesichte steht oder weil man deren Ansichten ablehnt – das ist eines Rechtsstaats unwürdig, ganz nach dem Spruch: „Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“
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