Vor ein paar Wochen wurde nach 15 (ja: fünfzehn!) Jahren endlich wieder einmal ein schwerkrimineller Syrer in seine Heimat abgeschoben. Der Innenminister wurde auch nicht müde, sich dafür zu beweihräuchern. Menschenrechtsaktivisten und Asylbefürworter beklagten die Abschiebung, bezeichneten sie als unzulässig. Seine österreichischen Betreuer beklagten schon kurz nach der Abschiebung, dass es keinen Kontakt mehr zu dem Mann gibt. Die besorgten Herren von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung dürften sich in ihrer Verzweiflung an den UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen gewendet haben mit der Bitte um Unterstützung. Dieser UN- Ausschuss – man möchte gar nicht glauben, was es alles gibt – ersucht jetzt die österreichische Regierung, sich bei den syrischen Behörden nach dem Verbleib des Abgeschobenen zu erkundigen. Auch eine NGO namens Asylkoordination kritisiert die österreichische Regierung und stellt unangebrachte und realitätsfremde Forderungen, wie das Verschwindenlassen von Personen in fremden Ländern zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Eigentlich sollte dieser gar nicht Gute die österreichischen Behörden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie ihn den syrischen Behörden übergeben haben, absolut nichts mehr angehen. Die österreichische Bevölkerung sollte doch froh sein, dass sie diesen teuren Problemfall endlich los ist. Und wenn sich jetzt ein paar Leute große Sorgen machen um den Abgeschobenen, dann sollen sie sich doch ein Ticket nach Syrien kaufen, aber bitte nicht mit österreichischem Steuergeld, und ihren untergetauchten Liebling suchen.
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