Trotz Österreichs 332 Milliarden Schulden müsste beim Teuerungsausgleich trotz Inflation die Kaufkraft erhalten bleiben (§ 108 ASVG). Pensionen sind keine Almosen, sondern Rückzahlungen an arbeitende Menschen, verzinst angelegte Gelder, die durch den Verbraucherpreisindex jährlich anzupassen wären. Alle, die geringe Pensionseinzahlungen geleistet haben, dürften aus dem Pensionsangleichungstitel nur das, was ihnen indexmäßig zusteht, bekommen. Kleine Pensionen wären über Ausgleichszulagen anzupassen, wegen besserer Missbrauchsüberprüfungsmöglichkeit. Das staatliche Versicherungssystem besteht darin: Wer mehr einzahlt, soll mehr herausbekommen. Daher ist es ein Missbrauch des Pensionssystems, wenn Mehreinzahler für Geringeinzahler mitzahlen müssen. Auf diese Weise hat der Mittelstand Österreichs in den vergangenen 30 Jahren 30% Kaufkraft verloren.
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