Staatsanwälte zählen zwar zur Justiz und arbeiten gemeinsam mit Richtern in Gerichten, sind jedoch nicht mit der Rechtsprechung befasst. Während nur Richter unabhängig, unversetzbar und unabsetzbar sind, sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Staatsanwälte sind als Anklagebehörde der Gegenpol zu Strafverteidigern. Beiden kann man kaum politische Ausrichtung verbieten, womit es zulässig sein muss, auch Staatsanwälten, wie jedem Bürger, politische Ansichten zu unterstellen. Immerhin scheint eigenartig, dass die Anordnung der Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ausgerechnet auf der Plattform von Peter Pilz abgerufen werden kann. Beim Thema „Kurz muss weg“ verweigern angeblich staatstragende Parteien die Unschuldsvermutung und SPÖ, Neos, vielleicht auch Grüne biedern sich der FPÖ mit rechter Kickl-Linie, als Auslöserin des Ibiza-Dilemmas, an. Aufgrund der Gewaltentrennung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit sind Vorverurteilungen durch Parlamentsparteien und Teile der Medien als Politjustiz unzulässig.
Dr. Rudolf Gürtler, em. Rechtsanwalt, Wien
Erschienen am Fr, 15.10.2021
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