Der Fall Leonie zieht Kreise und das zu Recht. Zu Recht deshalb, weil offenkundig ist, dass der vielbemühte Rechtsstaat sich nicht in der Lage sieht, dem Willen der Gesetzgebung und damit dem Auftrag des Volkes zu entsprechen. Es ist nicht nur empörend, sondern vor allem auch besorgniserregend, dass Behörden des Staates (Verwaltung, Justiz) nicht in der Lage sind (oder sein wollen oder können oder dürfen), rechtskräftig verurteilte Straftäter den vom Gesetz her möglichen, ja verlangten, Zugang zum Asyl zu verweigern bzw. abzuerkennen. Wenn aber die Justizministerin höchstpersönlich den Standpunkt vertritt, die Erstbehörde (BFA) hätte dem Verfahren die aufschiebende Wirkung aberkennen können, obwohl beim Bundesverwaltungsgericht das Rechtsmittel der Beschwerde anhängig gemacht wurde, dann darf man sich nicht über das immer größer werdende Rechtsunbehagen wundern! Dieselbe Fachministerin spricht davon, man möge doch „die Justiz in Ruhe arbeiten lassen“ – gilt diese Feststellung etwa auch für ein Gericht, das ein aussichtsloses Rechtsmittel nicht in Ruhe, sondern auch in Frieden unerledigt lässt? Die zugegebene Problematik der „Männer aus Afghanistan“ in Ehren: Aber wer kann, wer darf verantworten, dass mehrfach strafrechtlich Verurteilte ihre „Schonfrist“ zu weiteren, vor allem schweren Straftaten ausnützen? Es ist zwar nicht unbedingt etwas faul im „Rechtsstaat Österreich“, aber einiges stimmt nicht – und dazu gehört, dass man einen rechtlich fundierten Bescheid nicht so rasch wie möglich rechtskräftig werden lässt. Recht ohne Rechtskraft bedeutet Kraftloserklärung des Rechtsstaates, ist Kapitulation vor der Kraft des Faktischen, nämlich dem geduldeten Hierbleiben von Nichtintegrierbaren, die sich einfach ihr Recht nehmen. So kann, so darf es nicht weitergehen!
Dr. Norbert Klatil, Villach
Erschienen am Do, 8.7.2021
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