Im Zuge des Mädchenmordes in Wien ist die Diskussion über das Asylwesen wieder aufgeflammt, vor allem hinsichtlich der Altersangaben und der Abschiebepraxis. Das angegebene Alter von Asylwerbern, vor allem bei „unbegleiteten Jugendlichen“, hat sich bei anlassbezogenen Überprüfungen nach kriminellen Handlungen fast immer als falsch erwiesen. In Zeiten, in denen die Medizin so weit fortgeschritten ist wie heute, sollte es möglich sein, Untersuchungen der einfachen Art zur Altersfeststellung, etwa Handwurzelröntgenanalysen, schon im Vorfeld durchzuführen, wobei die Strahlenbelastung schlimmstenfalls einem routinemäßigen Zahnröntgen entspricht. Und wer nachweislich über Alter und Identität gelogen hat, um sich eine privilegiertere Behandlung und höhere Förderungen zu erschleichen, sollte seinen Asylanspruch sofort verspielt haben. Wer straffällig geworden ist, und da genügen schon kleinere Delikte, hat hierzulande ebenso wenig etwas verloren wie jemand, der den Staat mit unrichtigen Angaben zur Identität von Anfang an belügt und betrügt.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am So, 4.7.2021
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