Exakt handle es sich um 1.216.863,61 Euro, die Jara von seinem früheren Verein einfordert, erklärte sein Verteidiger Kurt Schelling. Die Summe entspreche dem Bruttogehalt inklusive etwaiger Prämien vom Zeitpunkt der Kündigung Jaras am 3. Juni 2006 bis einschließlich Juni 2007. Die Entlassung sei unter anderem deshalb nicht wirksam, da kein Entlassungsgrund vorliege, begründete der Vorarlberger Rechtsanwalt die Klage.
Die Gegenseite sträube sich "mit aller Gewalt" dagegen, dass vor einem Innsbrucker Gericht verhandelt wird, sagte Schelling. "Wenn ich mir das Urteil im letzten Prozess anschaue, kann ich mir schon einen Grund dafür vorstellen", meinte der Verteidiger. Am 9. Oktober hatte ein Salzburger Zivilgericht Jaras Klage gegen Red Bull auf Widerruf und Unterlassung abgewiesen. Red-Bull-Chef Dietrich Mateschitz kann demzufolge zu Folge seinem Ex-Coach weiterhin "Ungereimtheiten" vorwerfen.
Dem Salzburger Fußballverein ist nach eigenen Angaben in der Ära Jara ein Schaden von rund 2,5 Millionen Euro durch überhöhte Honorare und Provisionen an Spielervermittler entstanden. Bei den Transfers von Paul Scharner und Ronald Gercaliu will Zivilrichter Friedrich Gruber so genannte "Ungereimtheiten" tatsächlich geortet haben. Die Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen Jara wegen des Verdachts der Untreue im Fall von Spielertransfers wurden jedoch eingestellt.
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