Bezahlte Freiheit

Kautionszahlung könnte Kartnigs U-Haft verkürzen

Fußball
05.07.2007 09:31
Jetzt darf Hannes Kartnig doch berechtigt hoffen, die Tage bis zu seinem Prozess - der wahrscheinlich erst im kommenden Jahr über die Bühne gehen dürfte - in Freiheit zu verbringen. Mit dem Hilfsmittel Kaution und einer Menge "legalem" Bargeld könnten sich die Gittertore bald für den Ex-Sturm-Präsidenten öffnen.

Zwei Monate lang hatte die Justiz das Druckmittel Verdunkelungs- und Verabredungsgefahr und konnte den prominenten U-Häftling damit zwecks intensiver Befragung hinter Gittern halten. Ab dem 9. Juli fällt dieses weg. Was allerdings noch bleibt, ist die Fluchtgefahr.

Ob diese weiterhin besteht, liegt im Ermessen der Untersuchungsrichterin. Es ist zu erwarten, dass sie Kartnig die (vorläufige) Freiheit auf Kaution anbietet. Aber auch in diesem Fall gibt es eine Zwickmühle. Das Geld muss "reell" verdient, also versteuert sein. Dass man das genau prüft, ist selbstverständlich. Bringt "Zar Hannes" die (beträchtliche) Summe auf, darf er die Haftanstalt zwar verlassen, wahrscheinlich wird ihm aber auch der Reisepass abgenommen.

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