Zwei Monate lang hatte die Justiz das Druckmittel Verdunkelungs- und Verabredungsgefahr und konnte den prominenten U-Häftling damit zwecks intensiver Befragung hinter Gittern halten. Ab dem 9. Juli fällt dieses weg. Was allerdings noch bleibt, ist die Fluchtgefahr.
Ob diese weiterhin besteht, liegt im Ermessen der Untersuchungsrichterin. Es ist zu erwarten, dass sie Kartnig die (vorläufige) Freiheit auf Kaution anbietet. Aber auch in diesem Fall gibt es eine Zwickmühle. Das Geld muss "reell" verdient, also versteuert sein. Dass man das genau prüft, ist selbstverständlich. Bringt "Zar Hannes" die (beträchtliche) Summe auf, darf er die Haftanstalt zwar verlassen, wahrscheinlich wird ihm aber auch der Reisepass abgenommen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.