In einer Aussendung des ÖSV hieß es zur neuen Beweislage, dass dem Disziplinarausschuss ein Protokoll von Rottmann sowie drei Gutachten der Turiner Staatsanwaltschaft vorliegen.
"Wie bei der ersten Untersuchung angenommen, kann nur dem Athleten Wolfgang Perner ein Blutdoping angelastet werden. Wolfgang Rottmann wurde bis dato der Besitz eines Blutexpanders (Humanalbumin) nachgewiesen, Blutdoping konnte ihm aufgrund einer DNS-Analyse nicht nachgewiesen werden, so dass er nicht in Verbindung mit Blutdoping gebracht werden kann", lautete es weiter.
Der Ausschuss hat auch Spuren zu Blutaufbereitungsinstituten sowie Herstellern von zu Doping geeigneten Behältnissen ausgeforscht. Bei der nächsten Sitzung am 12. Juli wollen die Ausschussmitglieder zu einem Endergebnis gelangen.
Am 15. Juni hatte Riebenbauer nach der Tagung der Disziplinarkommission in Innsbruck noch erklärt, dass es "keine neue Evidenz gibt, dass andere außer Perner und Rottmann Doping betrieben haben." Ex-Weltmeister Rottmann hatte sich gegen die gegen seine Person erhobenen Dopingvorwürfe gewehrt und seine Unschuld beteuert.
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