Jugendschutz-Verstoß

Schüler von Shisha-Bar ins Spital – Wirt angezeigt

Oberösterreich
08.01.2018 07:51

Mehrere Züge aus einer Wasserpfeife setzten einen 14-Jährigen in einer Shisha-Bar in Mattighofen außer Gefecht. Er brach bewusstlos zusammen und kam mit schweren Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus Braunau, wo er am Sonntag noch stationär betreut wurde. Den Lokalbetreiber erwarten nun rechtliche Konsequenzen

Mit einem gleichaltrigen Freund hatte der 14-jährige Braunauer das Lokal "Orient Tempel" am Stadtplatz von Mattighofen besucht. Beide wurden weder nach einem Ausweis noch nach ihrem Alter gefragt. In Oberösterreich ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Konsum von Shishas oder E-Shishas verboten.

Schüler bestellte ungehindert
Der Schüler konnte sich ungehindert eine Wasserpfeife der Geschmacksrichtung "Wassermelone" bestellen. Nach einigen Zügen wurde ihm aber so schlecht, dass er sich übergab. Sein Freund wollte ihn zur Toilette begleiten, doch am Weg dorthin verlor der 14-Jährige das Bewusstsein und stürzte zu Boden.

Noch auf Unfallstation
Der Bub zog sich schwere Gesichtsverletzungen zu und wurde ins Krankenhaus Braunau transportiert, wo er noch auf der Unfallstation liegt.  "Der Heilungsverlauf der Verletzungen ist so weit zufriedenstellend", sagt Spitalssprecher Wolfgang Marschall. Ob die Wasserpfeife alleiniger Auslöser für die Ohnmacht des Buben war, sei ungewiss: "Auch andere Ursachen wären denkbar."

Anzeige für Wirt
Bei den polizeilichen Erhebungen in der Shisha-Bar wurden zwei weitere Jugendliche angetroffen, die Alkohol konsumierten. Der Wirt wird wegen Verstoßes gegen die Jugendschutz-Bestimmungen bei der BH Braunau angezeigt. "Wir prüfen die Verantwortung des Lokalbetreibers  und dessen gewerbliche Berechtigungen jetzt genau. Dass Kinder ungehindert Wasserpfeifen rauchen, ist erschreckend", sagt Bezirkshauptmann Georg Wojak. Siehe dazu auch unser Interview (unten) mit BH-Juristin Eva Gaisbauer.


"Krone": Kommt es im Bezirk Braunau häufig zu Problemen mit Shisha-Bars?
Eva Gaisbauer: Ein derart krasser Fall ist selten. Insgesamt hat sich die Situation mit dieser Art von Lokalen in den vergangenen Jahren deutlich gebessert.

"Krone":Welche Strafen drohen dem Lokalbetreiber?
Eva Gaisbauer: Handelt es sich dabei um einen erstmaligen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, wird sicher nicht die Höchststrafe zur Anwendung kommen - das bedeutet dann, er muss mit ein paar hundert Euro Buße rechnen.

"Krone":In welcher Richtung wird sonst noch untersucht?
Eva Gaisbauer: Es gibt selbstverständlich auch eine gewerberechtliche Prüfung. Diese könnte schlimmstenfalls sogar den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge haben.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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