Schon ab 2018?

Verfassungsgericht prüft “Ehe für alle”

Österreich
17.10.2017 14:02
Porträt von krone.at
Von krone.at

Kommt bald die "Ehe für alle"? Der Verfassungsgerichtshof teilte am Dienstag mit, dass er die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare prüft. Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda zeigte sich zuversichtlich, dass dies schon Anfang 2018 der Fall sein könnte.

Der VfGH hat eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Grundlage ist, dass gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, bis hin zur gemeinsamen Elternschaft. Dennoch bestehen weiterhin unterschiedliche Rechtsinstitute.

Konkret prüft der VfGH die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" in Paragraf 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das eingetragene Partnerschaft-Gesetz zur Gänze.

"Erste Paare könnten schon Anfang 2018 heiraten"
Anlass des Verfahrens ist die Beschwerde von in eingetragener Partnerschaft lebenden Frauen, die die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Anwalt Graupner, der die Frauen vertritt, rechnet mit einem Beschluss noch im Dezember, und zwar im Sinne seiner Mandantinnen. "Wir sind überglücklich", sagte er. Er sei "sehr zuversichtlich", denn nach menschlichem Ermessen gebe es kein gegen eine Öffnung sprechendes inhaltliches Argument mehr. Wenn alles gut geht, "könnten erste Paare Anfang 2018 heiraten", freute er sich.

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