Weil er bei einem Probewurf am Turnersee einen Hecht aus dem See geangelt und diesen wieder zurückgeworfen hatte, saß ein 27-jähriger Kärntner am Mittwoch vor dem Landesgericht. Der Fisch lebt - dennoch musste der Angler verurteilt werden. Denn das veraltete Fischerei-Strafgesetz ist gnadenlos.
"Ich habe vor der Freundin einen Probewurf gemacht. Nie hätte ich mir träumen lassen, dass ein Fisch anbeißt!", gesteht der Klagenfurter. Tatsächlich hing ein Hecht am Kunstköder: "Ich habe ihn wieder ins Wasser gesetzt." Das nutzt nichts: "Es war Schonzeit, und sobald der Fisch aus dem See ist, ist die Tat verwirklicht", zitiert Richterin Sabine Roßmann das Gesetz. Und hat keine andere Wahl als den Wild-Fischer zu verurteilen. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft - vier Monate bedingt scheinen ihr ausreichend, weniger geht wegen Vorstrafen nicht.
"Danke!", ist der 27-Jährige erleichtert. "Ich werde bald Papa; mit einer bedingten Strafe kann ich leben."
Für Juristen ist die extreme Strafdrohung nicht nachvollziehbar: "Vergleicht man das mit Gewaltdelikten, passt das nicht!"
Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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