Justizskandal:

Sextäter erhalten Videoaussagen ihrer Opfer

Österreich
06.04.2016 17:00

Kinderschänder, Vergewaltiger und sonstige Gewalttäter - sie alle haben das Recht, Videos mit Einvernahmen ihrer gepeinigten Opfer ausgefolgt zu bekommen. Als Heimkino der besonderen Art?! Das Gesetz gibt ihnen absurderweise die Möglichkeit dazu und diese wird auch genutzt. Unerträglich für die Opfer!

Bis 2012 war alles klar: Videos aus Strafakten bekam zwar der Staatsanwalt, Beschuldigte durfte diese aber nur im Gericht sehen. Kopiert wurde das Material nicht. Doch in einem Verfahren um Ausschreitungen von Rapid-Hooligans verlangten die Anwälte die Herausgabe der Videos aus den Überwachungskameras. Der Verfassungsgerichtshof gab der Forderung nach, weil Verteidigerrechte beschnitten werden. Und ermahnte den Gesetzgeber, bei der Neufassung der Bestimmung den Opferschutz im Auge zu behalten.

Das ist nicht wirklich gelungen, denn seither wird Videomaterial aus Akten auch für Beschuldigte kopiert. Das Problem daran: Das, was bei Rapid-Hooligans sinnvoll war, muss jetzt auch für Sexualstraftäter gelten. Die bekommen damit die Videos von den sogenannten kontradiktorischen Vernehmungen. Das sind jene Aufnahmen, die im Vorfeld eines Prozesses angefertigt werden, um den Opfern den Auftritt beim Prozess und die Konfrontation mit dem Angeklagten zu ersparen. Es sind erschütternde Zeugnisse menschlichen Leids, Bekenntnisse eines manchmal jahrelangen Martyriums, niemals dafür gedacht, in die Hände der Täter zu gelangen. Doch das passiert heute!

OLG: "Aus Blickwinkel der Opferrechte problematisch"
Ein Senat des Wiener Oberlandesgerichtes musste kürzlich der Ausfolgung eines Videos zustimmen - widerwillig, wie aus dem Beschluss ersichtlich ist. Pressesprecher Leo Levnaic-Iwanski bestätigt: "Ich habe im Kollegenkreis durchaus Kritik an der gesetzlichen Regelung gehört. Wenn man das aus dem Blickwinkel der Opferrechte sieht, ist das problematisch."

Opferschutzvereine verlangen immer wieder eine Änderung des Paragrafen. Anwältin Barbara Steiner: "Wir befürchten Erpressungen." "Wir machen mittlerweile Opfer auf das Risiko aufmerksam, dass die Videos ihrer Aussagen beim Täter landen können. Mehrere Klientinnen nehmen die für sie viel belastendere Aussage bei Gericht in Kauf, nur damit es davon kein Video gibt", sagt etwa Anwältin Eva Plaz.

Bislang kein Fall von Videomissbrauch bekannt
Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium sieht vorerst keinen Handlungsbedarf: "Bisher wissen wir von keinem einzigen Fall eines tatsächlichen Missbrauchs der Videos." Doch gerade jetzt wäre die Zeit günstig für eine Gesetzesanpassung. Eine Reform der Strafprozessordnung wird gerade beschlossen. Das Hauptaugenmerk dabei: der Opferschutz.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele