"Krone"-Ombudsfrau

77-Jähriger durfte nicht aus Urlaub heimfliegen

Ombudsfrau
03.03.2016 13:43

Mit einer bösen Überraschung endete der Griechenland-Urlaub eines 77-jährigen Wieners. Die Airline verweigerte ihm den Rückflug am Vormittag, weil das Bodenpersonal vermutete, der Pensionist sei betrunken. Was nicht der Fall gewesen sein dürfte. Aber anders als beim Autofahren, braucht es beim Fliegen ohnehin keinen Alkotest...

Richard K. stand in der Schlange zum Einsteigen am Gate. Da kam jemand vom Bodenpersonal zu ihm. "Man holte mich aus der Warteschlange, führte mich zurück in die Abfertigungshalle und übergab mir einfach mein Gepäck", erinnert sich der 77-Jährige. Auf sich allein gestellt musste er ein Ticket für den Rückflug mit einer anderen, späteren Maschine kaufen.

Zurück in Wien wandte er sich an Reiseveranstalter TUI, um die Kosten für das Extra-Ticket einzufordern. Was aber nicht gelang. Erst nach mehreren Anfragen erfuhr Herr K. von den unglaublichen Vorwürfen, er solle an dem Tag stark alkoholisiert gewesen sein. "Das ist eine Frechheit. Vielleicht hat man das aufgrund meines schwankenden Ganges geschlossen. Die Ursache dafür ist aber eine neurologische Krankheit", so der Pensionist.

Trotz ärztlicher Bestätigung blieb TUI auch der Ombudsfrau gegenüber bei einer Ablehnung. Die Entscheidung, ob ein Passagier befördert wird oder nicht, obliege ausschließlich der Fluglinie. Darauf habe man keinen Einfluss. Weiters soll das Gangbild nicht allein ausschlaggebend für die Vermutung, es liege eine Alkoholisierung vor, gewesen sein.

Wie wäre es mit einem Alkomat am Flughafen? Zur Sicherheit von Fluggästen und Crew...

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