Nur acht Fälle:

Beschwerdebremse für Heimbewohner

Oberösterreich
16.12.2015 19:23

15.000 Menschen werden jährlich in unseren Alten- und Pflegeheimen betreut, und das oft von sehr belastetem Personal. Trotzdem gab es 2014 wieder nur acht Beschwerden bei der Pflegevertretung des Landes. Leiterin Dr. Renate Hammer erklärt das mit dem Gesetz, das  für Heimbewohner eine Beschwerdebremse sein dürfte.

Wir wundern uns über Ihren Tätigkeitsbericht  2014, der gerade dem Landtag vorgelegt wird.  Warum gibt es eigentlich so wenige Beschwerdefälle bei der Pflegevertretung, nur acht waren es?

Von der gesetzliche Lage  ist es so, und darauf weisen wir auch im Tätigkeitsbericht hin, dass wir nur Berichte und Stellungnahmen einholen können. Da sind die Herrschaften, die sich an uns wenden, nicht immer recht zufrieden damit.

Also, da ruft jemand an und sagt zum Beispiel, wisse s´ eh, bei meiner Mutter im Heim ist dieses und jenes vorgefallen.

Und wir sagen, ja freilich, aber wir müssen erst einen Bericht einholen, eine Stellungnahme zu dem, was Sie uns da erzählen.

Sie fahren nicht raus und schauen sich das im Heim an?
Das ist im Gesetz so nicht angelegt, dass wir, wenn eine Beschwerde da ist, rausfahren und das anschauen. Sondern da heißt es einmal, eine Stellungnahme anfordern und schauen, ob das Heim die Beschwerde bereinigen kann. Wenn nicht, dann müssen wir den Rechtsträger des Heimes auffordern, ob der diese Beschwerde bereinigen kann.
Wäre es wünschenswert, dass man rausfahren kann?
Naja, das macht  eh die Heimaufsicht des Landes. Die kann unangekündigt kommen, und das macht sie auch. Wenn sie Beschwerden reinkriegt, fahren Mitarbeiter raus und schauen sich das an. Uns hat der Gesetzgeber die Möglichkeit  nicht gegeben. Und parallel so eine Schiene aufzubauen, ist  eigentlich nicht sinnvoll.
Sie berichten dem Landtag  auch über Geldprobleme.
Da schien es rechtlich so auszuschauen, dass Heimbewohner von ihrem Taschengeld nicht einmal Trinkgelder oder ein kleines Geldgeschenk  für die Enkerln hergeben dürften. Doch das  ist geklärt, sie dürfen bis zu einer gewissen Obergrenze.

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