Jurist ortet Verstoß

Verbrennung trotz EU-Verbotes

Kärnten
15.12.2015 16:39

Die HCB-Verwertung im Zementwerk Wietersdorf habe von Anfang an gegen Europarecht verstoßen: Ein Jurist erhebt den Vorwurf, dass die Einbringung des Umweltgifts in die Anlage nach der Stockholmer Konvention gänzlich verboten sei. Er schließt deshalb strafrechtliche Folgen nicht aus. Im Görtschitztal haben sich unterdessen 500 Bewohner einer Umweltbeschwerde angeschlossen.

Jetzt sind weitere schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Sanierung der Giftmülldeponie in Brückl aufgetaucht. Demnach soll gegen Europarecht verstoßen worden sein.

Konkret geht es um die Stockholmer Konvention, die den Umgang mit langlebigen organischen Stoffen (POPs) regelt. Geht es nach diesem internationalen Übereinkommen, sei der mit HCB belastete Blaukalk (über 50 mg pro Kilogramm) im Zementwerk unzulässig verbrannt worden. "Die Verordnung sagt ganz genau, welche Anlagen den Stoff verwerten dürfen - das Wietersdorfer Werk zählt nicht dazu", erklärt Umweltanwalt Wolfgang List: "Mit dieser Problematik hat das ganze Dilemma angefangen." Neben den Verfahren bei Justiz und heimischen Behörden drohe jetzt auch ein Verfahren nach dem Europarecht, heißt es.

Geht es nach Albert Kreiner, Leiter der Abfallwirtschaft im Land, sei der Stoff entsprechend den Vorlagen der Kommunalkredit deklariert worden. Jetzt wird geprüft, ob die POP-Verordnung novelliert worden ist, während die HCB-Verwertung bereits im Laufen war. Selbst dann hätte man reagieren müssen, meint List.

Im Görtschitztal haben sich unterdessen 500 Bürger einer von Global 2000 eingebrachten Umweltbeschwerde angeschlossen. Diese fordert die Bezirkshauptmannschaft St. Veit auf, die Verursacher des Umweltschadens festzustellen. Die Geschädigten bekommen dadurch Zugang zu Infos und das Recht auf Mitsprache.

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