Wie die BWB erklärt, betrafen die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen vertikale Abstimmungsmaßnahmen mit österreichischen Wiederverkäufern. Samsung habe zwischen April 2009 und Mai 2014 die Preise abgesprochen. Teilweise seien die Händler aufgefordert worden, die Online-Verkaufspreise zu erhöhen. Neben Unterhaltungselektronik waren auch Kühlschränke, Waschmaschinen und Staubsauger-Roboter betroffen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Samsung habe mit den Behörden kooperiert und bereits vor den Ermittlungen Maßnahmen gesetzt, um künftige Verstöße hintanzuhalten. Das habe sich bei der Berechnung der Strafhöhe mildernd ausgewirkt, so die BWB.
Elektronikhandel im Visier der Wettbewerbshüter
Die BWB hat den Elektronikhandel im Internet seit einiger Zeit im Visier. Bisher wurden aus der Branche sieben Unternehmen verurteilt. Zusammen machen die Geldbußen über 6,2 Millionen Euro aus. Die Elektrohandelskette MediaSaturn musste 1,23 Millionen Euro zahlen, Philips wurde 2013 zu 2,9 Millionen Euro verurteilt.
Kartellstrafen in Millionenhöhe sind in Österreich eher selten, erst kürzlich fasste der Kamerahersteller Nikon wegen ähnlicher Vergehen eine Geldbuße von 170.000 Euro aus. Den Rekord der höchsten Geldstrafe hält seit vergangenen Freitag der Lebensmittelhändler Spar, der wegen Preisabsprachen bei Milch, Käse und Co. vom Höchstgericht zu einer Strafe von 30 Millionen Euro verdonnert wurde.
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