Sowohl aus dem Nachtatverhalten seines Mandanten als auch aus dem Schusskanal sei kein vorsätzliches Handeln ableitbar, erklärte Winkler. Er sei deswegen "zuversichtlich, dass in diesem Fall keine Verurteilung wegen Mordes erfolgen wird". Derzeit befindet sich der 44-Jährige wegen Mordverdachts in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft.
Mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut soll Andreas S. seinen eigenen Angaben zufolge seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder eine seiner beiden Waffen, die er beide legal besaß, gezeigt haben, als sich dabei unabsichtlich ein Schuss löste. Das Projektil drang in den Kopf des 42-Jährigen ein, dieser erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.
Schon einmal unabsichtliche Schussabgabe
Es war jedoch nicht das erste Mal, dass sich bei der Präsentation der beiden Schießeisen ein Schuss löste. Laut Winkler habe sich ein sehr ähnlicher Vorfall bereits in der Vergangenheit in der Wohnung des Bankers abgespielt, damals jedoch ohne tödliche Folgen. Auch das spreche für einen Unfall, weil der 44-Jährige offenbar fahrlässig mit seinen Waffen umgegangen sei, so der Anwalt.
Fest steht inzwischen, dass der Schütze die Pistole nicht weggeräumt hatte, bevor er die Polizei verständigte. Die Tatortgruppe stellte die Waffe unmittelbar neben der Leiche sicher. Ob der 44-Jährige weiter im Gefängnis bleibt, entscheidet sich beim nächsten Haftprüfungstermin Ende kommender Woche. Entscheidende Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den Gutachten eines Schießsachverständigen und eines Gerichtsmediziners zukommen, die noch ausständig sind.
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