Beiden wird wegen deren Äußerungen in Zusammenhang mit den Ermittlungen der italienischen Behörden gegen Mayer üble Nachrede und Ehrenbeleidigung vorgeworfen. "Beide Klagen sind am Freitag fristgerecht beim Landesgericht für Strafsachen in Wien eingetroffen", erklärte der Villacher Rechtsanwalt Hasslacher.
Das Gericht wird die Klagen den Betroffenen zustellen und Termine für die Verhandlungen ansetzen. Laut Hasslacher drohen für die den Herren Rogge bzw. Pound vorgeworfenen Delikte Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen.
Für die Einbringung einer zivilrechtlichen Klage auf Schadenersatz, die laut Hasslacher gegen Rogge bzw. Pound ebenfalls vorgesehen ist, steht noch genügend Zeit zur Verfügung. Die Frist für die am Freitag vorgelegten Klagen - sechs Wochen ab Bekanntwerden der Tatbestände - wäre hingegen in der kommenden Woche abgelaufen.
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