Viel zu häufig und viel zu lange müssen sich Opfer und Angehörige nach schweren Verbrechen um Entschädigung und Hilfe bemühen. Damit soll nun Schluss sein – das Verbrechensopfergesetz wird reformiert. Schmerzensgeld wird auf bis zu 24.000 Euro verdoppelt, ebenso die Bestattungskosten. Die „Krone“ weiß, welche Neuerungen geplant sind.
Wenn heute Mittag Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Bundespolizeidirektor Michael Takàcs am Desider-Friedmann-Platz in der Wiener Innenstadt einen Kranz im Gedenken an die Opfer des Terroranschlages vom 2. November 2020 niederlegen, werden die Gedanken der Politprominenz wohl auch bei jenen sein, die noch heute unter den Auswirkungen der feigen Attacke leiden.
Opfer fühlen sich bisher meist im Stich gelassen
Vier Menschen kamen ums Leben und 23 wurden teils schwer verletzt, als der Islamist Kujtim F. (20) mit einem Sturmgewehr in der Innenstadt das Feuer eröffnete. Neben den Toten, um die man heute trauert, kämpfen die Verletzten und Hinterbliebenen teils ebenso bis heute um Entschädigung und Unterstützungsleistungen. Hinsichtlich künftiger Terrorakte oder anderer schwerer Verbrechen soll jener Kampf künftig jedoch deutlich leichter werden. Immerhin berichten zahlreiche Opfer von Verbrechen darüber, sich im Stich gelassen zu fühlen.
Wer Opfer eines schweren Verbrechens wird, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat in dieser schwierigen Situation Unterstützung leistet.

Sozialministerin Korinna Schumann
Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER
Minderjährige sollen leichter an Geld kommen
Konkret erarbeiteten Arbeits- und Sozialministerium, Opferhilfeorganisationen und Experten Vorschläge, um das Verbrechensopfergesetz weiterzuentwickeln. Zentraler Bestandteil der Novelle soll die Verdoppelung des Schmerzensgeldes sein. Die Beträge waren seit 2013 nicht mehr angehoben worden, nun sollen sie in Stufe 1 von 2000 auf 4000 Euro, in Stufe 2 auf 8000 Euro, in Stufe 3 auf 16.000 und in Stufe 4 auf 24.000 Euro steigen. Die Entschädigung steht Menschen zu, die durch eine Straftat schwere körperliche oder psychische Schäden erlitten haben. Minderjährigen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden, soll Schmerzensgeld der Stufe 1 künftig auch ohne zusätzliches ärztliches Gutachten zuerkannt werden. Ebenso Angehörigen von bei Verbrechen Verstorbenen.
Krisenintervention wird deutlich ausgebaut
Auch bei den Bestattungskosten möchte man ansetzen. Der Kostenersatz wird wohl ebenso auf bis zu 10.000 Euro verdoppelt. Gleichzeitig entfällt die bisherige dreijährige Frist für die Antragsstellung. Damit soll sichergestellt werden, dass Angehörige auch lange nach dem Verlust eines geliebten Menschen noch Unterstützung beantragen können. Die psychologische Versorgung soll ausgebaut werden, die Zahl der finanzierten Kriseninterventionszentren soll von zehn auf 20 steigen. Unterstützung kann künftig auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden – etwa bei Belastungen rund um das Ende eines Strafprozesses oder an Gedenktagen.
Menschen, die Opfer einer Straftat wurden, leiden oft an schweren körperlichen oder psychischen Folgen. Ihre Unterstützung wird nun ausgebaut und verbessert.

Innenminister Gerhard Karner
Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
Auch Geld für Austausch von Türen und Tatortreinigung
Weitere Verbesserungen sind für die eigenen vier Wände geplant. Für die Reparatur beschädigter Türen und Schließanlagen sowie für deren Austausch gibt es Kostenzuschüsse von bis zu 800 Euro. Opfer sollen damit dabei unterstützt werden, ihr Sicherheitsgefühl im betroffenen Wohnraum rascher wiederherzustellen. Ein Kostenzuschuss für die professionelle Reinigung nach Gewaltverbrechen ist eine Neuerung. Für die Tatortreinigung in privaten Wohnungen oder dem privaten Pkw sollen bis zu 5000 Euro ausbezahlt werden.
Minister zeigen sich erfreut über geplante Änderungen
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) betont die Wichtigkeit der Novelle für alle Opfer schwerer Verbrechen. „Wer Schlimmes erleben musste, soll sich nicht auch noch mit bürokratischen Hürden oder aufwendigen Gutachten herumschlagen müssen“, so die Ministerin. Die Reform solle sicherstellen, dass Betroffene tatsächlich auch die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) freut sich ebenso über die „ausgebaute und verbesserte“ Unterstützung wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ): „Wir nehmen auch jene Belastungen ernst, die auf den ersten Blick vielleicht nicht sichtbar sind.“
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