Wie gut Minderheitensprachen geschützt werden, hängt in Österreich stark von der Postleitzahl ab. Während Kärnten und das Burgenland vergleichsweise gut abschneiden, ortet der Europarat vor allem in zwei anderen Bundesländern große Lücken.
Sechs anerkannte Minderheitensprachen gibt es in Österreich: Burgenlandkroatisch, Tschechisch, Ungarisch, Romani, Slowakisch und Slowenisch. Österreich hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert, seit 2001 ist sie hierzulande in Kraft. Damit hat sich die Republik verpflichtet, historisch gewachsene Sprachen nicht nur vor dem Verschwinden zu bewahren, sondern ihre Verwendung im öffentlichen Leben aktiv zu fördern – etwa in Schulen, vor Behörden und Gerichten, in den Medien und in der Kultur.
Zeugnis grundsätzlich positiv
Wie gut das funktioniert, unterscheidet sich je nach Bundesland, wie ein neuer Bericht des Europarates zeigt. Das grundsätzliche Zeugnis fällt zwar positiv aus: Österreich verfüge über ein „gut entwickeltes System“ zum Schutz der Minderheitensprachen. Aber nicht überall.
Die besten Noten erhält Kärnten. Slowenisch ist hier vom Kindergarten bis zur Universität fest im Bildungssystem verankert. Im Schuljahr 2024/25 wurden 2372 Kinder an 53 Volksschulen zweisprachig unterrichtet. Dazu kommen das Slowenische Gymnasium in Klagenfurt und mehrere zweisprachige berufsbildende Schulen.
Trotzdem Luft nach oben
Auch auf den Ämtern tut sich etwas: 100 Online-Formulare wurden ins Slowenische übersetzt, zweisprachige Mitarbeiter erhalten einen Bonus. Der Europarat lobt Kärnten deshalb für seine Bemühungen, „die Präsenz von Minderheitensprachen in Bildung, Verwaltung und öffentlichem Leben zu stärken“. Luft nach oben gibt es trotzdem noch. Es fehlen zweisprachige Lehrer und geeignetes Unterrichtsmaterial. Besonders groß ist der Bruch nach der Volksschule: In 16 Mittelschulen lernten nur noch 289 Schüler Slowenisch. Der Europarat spricht von einem „starken Rückgang“ beim Wechsel in die Sekundarstufe.
Burgenland gut, aber mit Lücken
Ebenfalls vergleichsweise gut aufgestellt ist das Burgenland. Burgenlandkroatisch und Ungarisch sind vom Kindergarten bis in höhere Schulen vertreten, auch Romani wird gefördert. Gemeinsam mit Kärnten versucht das Land, mehr junge Menschen für den zweisprachigen Lehrberuf zu gewinnen. Als „ermutigendes praktisches Beispiel“ nennt der Bericht ein 2023 eröffnetes Pflege- und Seniorenheim in Schandorf, in dem Burgenlandkroatisch und Ungarisch verwendet werden. Aber bei Behördengängen hapert es aber: Auf der Internetseite des Landes fehlen Formulare auf Burgenlandkroatisch und Ungarisch. Auch zweisprachiges Personal sei nicht ausreichend vorhanden.
Rüge für Wien und die Steiermark
Deutlich schlechter fällt das Urteil über Wien aus. Der Europarat vermisst einen „strukturierten und proaktiven Ansatz“ zum Schutz der Minderheitensprachen. Diese werden an öffentlichen Schulen meist nur im Rahmen des Erstsprachenunterrichts angeboten. Die Komenský-Schule, die vom Kindergarten bis zur Matura zweisprachigen Unterricht auf Tschechisch und Slowakisch ermöglicht, gilt zwar als österreichweites Vorbild. Ihre langfristige Finanzierung ist allerdings nicht gesichert, ihre Zukunft laut Bericht „ungewiss“. Der Europarat fordert Bund und Stadt deshalb auf, endlich eine dauerhafte Lösung zu finden.
Auch die Steiermark landet im Bundesländer-Vergleich im Hintertreffen. Zwar gebe es einen guten Austausch mit der slowenischen Volksgruppe sowie einzelne Angebote in Schulen und Kultur. Eine klare Strategie und eigene gesetzliche Grundlagen fehlen jedoch. Im Kindergartenbereich wird Slowenisch lediglich über Kurse eines Vereins in Graz angeboten. Besonders an Volksschulen gingen die Teilnehmerzahlen zuletzt zurück. Die besten Chancen für ein durchgängiges Angebot vom Kindergarten bis zur Oberstufe sieht die Volksgruppe derzeit in Bad Radkersburg. In den beiden Bundesländern hänge der Erhalt der Minderheitensprachen laut Bericht weiterhin stark von privaten Schulen, Vereinen und einzelnen Initiativen ab.
Sparkurs gefährdet Projekte
Der Europarat nimmt aber auch den Bund in die Pflicht. Die Förderung der Volksgruppen lag seit 2021 zwischen 7,6 und 7,9 Millionen Euro, wurde im Zuge des Sparkurses 2025 und 2026 jedoch gekürzt. Das wecke „Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit laufender und geplanter Projekte“.
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