Kritik an Rosenkranz

„Biberverordnung ist nur ein Wischi-Waschi“

Niederösterreich
23.08.2026 13:00

Die Bürgerbegutachtung des geschützten Tieres läuft noch bis Montag. Kurz davor greift die ÖVP die Tierschutzlandesrätin (FPÖ) an. Ihr Handlungsspielraum werde nicht ausgeschöpft.

Heftige Kritik übt ÖVP-Nationalratsabgeordnete Martina Diesner-Wais an FPÖ-Tierschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz im Vorfeld der neuen NÖ-Biberverordnung. Die Begutachtungsfrist läuft nur noch bis 24. August.

„Rosenkranz legt eine Wischi-Waschi-Verordnung vor, anstatt das Problemtier an der Wurzel – sprich: den Biber fest am Schwanz – zu packen“, wirft die Bauernbündlerin der Tierschutzlandesrätin vor, sich immer auf die EU auszureden, obwohl sie nicht den rechtlichen Rahmen der EU ordentlich ausnütze. „Sie plant eine Bürokratie-Lawine, statt das Biber-Problem konsequent und schnell anzugehen und möchte die Kosten dafür auch noch auf die Geschädigten abwälzen. Andere Bundesländer lösten das wesentlich einfacher“, sieht sich Diesner-Wais bei ihrer Kritik auch durch die Landeslandwirtschaftskammer gestärkt.

FPÖ-Tierschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz
FPÖ-Tierschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz(Bild: Büro LR Rosenkranz)
ÖVP-Nationalratsabgeordnete Martina Diesner-Wais
ÖVP-Nationalratsabgeordnete Martina Diesner-Wais(Bild: Bauernbund)

„Nicht erst schauen und dann handeln“
Nicht nur, dass der europarechtliche Rahmen nicht ausgeschöpft werde, betroffenen Land- und Forstwirten würde eine „regelrechte Melde-, Nachweis- und Dokumentationskaskade“ auferlegt werden. Zudem dürfe man bei Unterminierungen nicht „erst schauen und dann handeln“ – das sei unpraktikabel und könne auch gefährlich werden.

Für Rosenkranz antwortet FPÖ-Landesparteisekretär Alexander Murlasits, der eine parteipolitische Auftragsarbeit und ein gegenseitiges Anpatzen im Vorstoß von Diesner-Wais sieht. Die Verordnung sei mit dem Koalitionspartner ÖVP akkordiert und unter Einbindung von Fachleuten aus Naturschutz, Forst und Jagd passiert. Sie orientiere sich eng an Modellen in OÖ und der Steiermark.

Externe Sachverständige selbst bezahlen
Man schöpfe auch den Handlungsspielraum nach europarechtlichen Vorgaben voll aus. „Diesner-Wais sollte wissen, wie diese Prozesse funktionieren. Statt Ablenkungsmanövern sollte sie sich besser um ihre Bauern kümmern“, so Murlasits.  Und: „Es gibt keine Kostenabwälzung auf Landwirte, sondern sogar Förderungen für Präventionsmaßnahmen. Entscheidet sich jedoch ein Landwirt, einen externen Sachverständigen anstelle eines Sachverständigen des Landes zu beauftragen, ist es zumutbar, dass er diesen selbst bezahlt.“

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