Schneller als geplant ging es am Freitagnachmittag im Untreueprozess gegen den Linzer Ex-Bügermeister Klaus Luger. Denn die beiden geladenen Anwälte machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Am Ende gab es einen Freispruch – weil Luger inhaltlich das umstrittene Gutachten nicht in Auftrag gab und weil nicht das Fehlverhalten des Ex-Bürgermeisters zu prüfen war. Nicht rechtskräftig.
Der Prozess war am 3. Juli vertagt worden, weil die Richterin noch zwei Zeugen befragen wollte: jene Gutachterin, die das Attest verfasste, das Luger beauftragt hatte und das ihm schließlich zum politischen Verhängnis wurde, sowie einen zweiten Anwalt, der ebenfalls das Gutachten im LIVA-Aufsichtsrat präsentierte. Beide Anwälte machten aber von ihrem Recht Gebrauch, aus berufsbedingter Schweigepflicht nicht aussagen zu müssen, und erschienen nicht.
Sie übermittelten der LIVA aber ein Schriftstück, das vor Gericht verlesen wurde. Daraus ging hervor, dass sie den Auftrag hatten, zu beurteilen, wie Luger sich verhalten hätte müssen, nachdem er erfahren hatte, dass es „Whistleblower-Aussagen“ über sein Verhalten gegeben habe. Der Anwalt von Luger argumentierte, dass dieser nicht preisgeben musste, dass er die „undichte Stelle“ war – und dass die Anwälte seine Rolle gar nicht zu prüfen hatten.
Beide verloren Jobs
Luger wird bekanntlich vorgeworfen, dass er das 19.000-Euro-Gutachten beauftragte, obwohl er selbst es war, der im Jahr 2017 im Zuge der Bestellung des künstlerischen Direktors der LIVA die Hearing-Fragen an den späteren Sieger Dietmar Kerschbaum weitergegeben hatte. Luger spricht von einem „großen Fehler“, argumentiert aber, dass er das Gutachten deshalb in Auftrag gab, um allgemein abzuklären, welche rechtlichen Folgen die Weitergabe von Fragen habe – und nicht, wie es die Anklage vorwarf, um von seiner Person abzulenken.
In der schriftlichen Stellungnahme verwiesen die Anwälte darauf, dass sie eine „unbekannte Person“ annehmen mussten, die die Fragen an Kerschbaum weitergegeben habe und sie anders agiert und bewertet hätten, wenn sie von Anfang an gewusst hätten, dass Luger die „undichte Stelle“ war. Zudem hätten sie nur den Auftrag gehabt, zu prüfen, ob Kerschaum strafrechtlich belangbar war.
Diversion gekippt
Nachdem die „Mauscheleien“ bekannt wurden, trat Klaus Luger vom Amt des Bürgermeisters zurück. Auch Dietmar Kerschbaum verlor seinen Job und blitzte dann mit einer Klage gegen die Entlassung ab. Luger hat inzwischen die 19.000 Euro zurückbezahlt und wäre durch eine Diversion beinahe dem Prozess entkommen. Doch das Oberlandesgericht Linz kippte die Entscheidung des Landesgerichts Linz, die eine Diversion mit Zahlung von 20.000 Euro Bußgeld angeboten bzw. angenommen hatte.
Die Richterin folgte den Argumenten der Verteidigung, dass Luger nicht im eigenen Vorteil gehandelt habe und sich auf den Rat eines Anwalts verließ, der die Einholung eines Gutachtens verlangte. Er selbst habe keinen persönlichen Vorteil davon gehabt. Daher musste der Freispruch erfolgen. Dieser ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin noch nicht zustimmte.
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