Weltweit gehen jedes Jahr Millionen Koffer auf Flugreisen verloren, kommen verspätet an oder werden beschädigt. Für die betroffenen Urlauber ist das nicht nur nervtötend, sondern auch mit vielen Fragezeichen verbunden. Die „Krone“ klärt auf, welche Rechte Passagiere haben, welche Fristen unbedingt einzuhalten sind – und vor allem, wie viel Geld es bei Gepäckproblemen tatsächlich gibt.
Wer am Urlaubsort am Gepäckband vergeblich auf den eigenen Koffer wartet, sollte keinesfalls einfach abziehen und hoffen, dass das Gepäckstück schon nachkommen wird. Experten raten dringend dazu, den Vorfall noch am Flughafen zu melden – und zwar am Schalter des Gepäckdienstes der jeweiligen Fluggesellschaft. Dort wird in der Regel ein sogenannter „Property Irregularity Report“, kurz PIR, ausgefüllt. Wer eine Kopie dieses Dokuments oder zumindest eine digitale Bestätigung mitnimmt, sichert sich schon jetzt den entscheidenden Nachweis für die weitere Abwicklung.
Fristen sind das A und O – sonst droht der Anspruch zu verfallen
Doch die Meldung vor Ort allein reicht nicht aus. Wer Ansprüche geltend machen will, muss den Vorfall der Fluggesellschaft zusätzlich schriftlich melden – und hier wird es für viele Reisende knifflig. Denn der Gesetzgeber hat klare zeitliche Vorgaben festgezurrt: Wird das Gepäck beschädigt geliefert, hat man genau sieben Tage Zeit, um den Schaden zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Koffers zu laufen. Bei verspätetem Gepäck sind es sogar 21 Tage ab Zustellung, innerhalb derer die Beschwerde bei der Airline eingehen muss.
Erst nach Ablauf von 21 Tagen, gerechnet ab dem Tag der ursprünglich geplanten Übergabe, gilt ein Gepäckstück offiziell als verloren. Für diesen Fall sieht das Gesetz zwar keine gesonderte Frist mehr vor, ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried rät jedoch, jeden Verlust so rasch wie möglich bei der Fluglinie zu melden. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Airline sich auf Verzögerungen beruft und die Bearbeitung erschwert wird.
Bis zu 1600 Euro Entschädigung – aber Vorsicht bei Wertsachen
Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften die Fluggesellschaften derzeit mit einem Höchstbetrag von rund 1600 Euro. Klingt erstmal nach einer ordentlichen Summe – doch wer besonders wertvolle Gegenstände, teure Elektronik oder hochwertige Designerkleidung im aufgegebenen Koffer transportiert, kann schnell auf der Verliererseite stehen. Denn der Pauschalbetrag deckt längst nicht jeden Schaden ab.
Die ÖAMTC-Experten empfehlen daher dringend, vor Reiseantritt über eine Reisegepäckversicherung nachzudenken. Alternativ kann beim Check-in ein höherer Gepäckwert deklariert werden – meist gegen einen Aufpreis. Das ist besonders dann ratsam, wenn der Inhalt des Koffers den gesetzlichen Höchstbetrag von 1600 Euro deutlich übersteigt. Wer das versäumt, wird im Schadensfall nur den Standardbetrag erstattet bekommen, egal, wie teuer die verlorenen Gegenstände tatsächlich waren.
Ersatzkäufe selbst organisieren – aber mit Maß und Ziel
Kommt das Gepäck mit Verspätung an, reagieren die Fluggesellschaften unterschiedlich. Einige Airlines stellen sogenannte Overnight-Kits mit den wichtigsten Hygieneartikeln zur Verfügung – das ist aber längst nicht überall der Fall. Meist sind die Passagiere gefordert, selbst aktiv zu werden und notwendige Ersatzkäufe zu tätigen. Die gute Nachricht: Die Kosten dafür werden in der Regel recht zügig von der Airline refundiert.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung, auf die Authried eindringlich hinweist: „Reisende sollten sich vernünftigerweise nur das Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen kaufen.“ Was als notwendig gilt, hängt auch vom Reisezweck ab – bei einer Geschäftsreise mit wichtigen Terminen sieht das anders aus als am reinen Badeurlaub. Erlaubt sind auf jeden Fall Nachtwäsche, Hygieneartikel, Unterwäsche und frische Kleidung für die Tage ohne eigenes Gepäck. Wichtig: Ohne Vorlage der Belege gibt es kein Geld zurück. Wer also Ersatzkäufe tätigt, sollte unbedingt alle Kassenbons sorgfältig aufbewahren.
Vorbeugen ist besser als nachher ärgern – diese Tipps helfen
Der beste Schutz vor bösen Überraschungen beginnt bereits vor der Buchung, betont der ÖAMTC-Experte. Wer sich vorab mit den Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft auseinandersetzt, weiß genau, welcher Tarif nur Handgepäck beinhaltet und welche Freigepäckmenge tatsächlich erlaubt ist. Besonders bei Billigfliegern lauern hier oft teure Überraschungen am Check-in-Schalter, wenn das Gepäck plötzlich Aufpreis kostet.
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