Urlaubs-„Überraschung“

Zoll verlangt Geld für schon besessene Luxusuhr

Österreich
18.06.2026 08:30

Damit rechnet wohl kein Urlauber. Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach einem Urlaub am Heimatflughafen an – und der Zoll verrechnet plötzlich Einfuhrabgabe für Ihre Uhr, die Sie schon lange tragen.

Wer eine Reise tut, der kann was erzählen: Manchen Urlaubern droht nämlich ein böses Erwachen, wenn sie zurückkommen. Denn wer mit Luxusuhren oder teurem Schmuck unterwegs ist, kann vom Zoll zur Kasse gebeten werden. So sind Finanzler berechtigt, bei der Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat Einfuhrabgaben für Wertgegenstände zu berechnen, die eigentlich schon lange im Besitz des Reisenden sind.

Schmuck deklarieren lassen
„Damit genau das nicht passiert, empfehlen wir als Volksanwaltschaft, Rechnungen oder zumindest Fotos mitzuführen. Aber Achtung: Auf den Bildern muss klar erkennbar sein, dass der Schmuck bereits in Österreich getragen wurde“, erklärt Volksanwältin Gaby Schwarz.

Das Finanzministerium rät, sich die Fotos der Preziosen bei der Ausreise mit einem Stempelabdruck der Zollbehörde bestätigen zu lassen. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung und keine gesetzliche Verpflichtung.

Zitat Icon

Ich appelliere an den Finanzminister, das Zollpersonal entsprechend zu schulen, mit welchen Mitteln Reisende Schmuck vorab deklarieren können.

Gaby Schwarz, Volksanwältin

Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Ausreise das „Auskunftsblatt INF 3“ zu beantragen. Schmuck, der in der EU hergestellt wurde, ist durch eine Punze gekennzeichnet.

Auf der Homepage des Finanzministeriums sind die Bestimmungen unter der Bezeichnung „Rückwarenbegünstigung im privaten Reiseverkehr“ zwar gut versteckt, aber immerhin vorhanden.

Freimengen und Freigrenzen
Grundsätzlich gilt: Bei der Wiedereinreise aus dem EU-Ausland gelten bestimmte Freimengen (etwa für Tabakprodukte und Alkoholika) sowie Freigrenzen für sonstige Waren. Diese sonstigen Waren sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden bzw. 430 Euro für Flugpassagiere abgabenfrei. Liegt der Wert darüber, ist die Zollbehörde zu kontaktieren, um ein Finanzstrafverfahren zu vermeiden.

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