In drei Phasen gliedert Staatsanwältin Stefanie Schön die "Angriffswellen" gegen Polizei und Ordner, die für sie keinen anderen Sinn als "blanken Hass gegenüber Einsatzkräften und Spaß an der Teilnahme an gewalttätigen Ausschreitungen" nach dem Spiel gegen den 1. FC Nürnberg am 7. September 2013 hatten. Es flogen Heurigenbänke, Glasflaschen, Fäuste, es wurden Absperrungen gestürmt, es gab auf allen Seiten Verletzte.
"Gummiparagraf" Landfriedensbruch
Einmal mehr kommt § 274 zur Anwendung – Landfriedensbruch. "Gummiparagraf" nennt ihn einer der Verteidiger. Die 29 Angeklagten im Alter zwischen 20 und 43 bekennen sich teilweise schuldig zu Sachbeschädigungen – "körperlich" seien sie anwesend gewesen, "wissentlich einer Zusammenrottung" aber nicht. Genau diese "Wissentlichkeit" ist aber eine der wesentlichsten Bestimmungen des Landfriedensbruches – und sie wird von der Verteidiger-Phalanx in Abrede gestellt: "Da plant man nichts, da ist man dabei vor Ort. Da rennt einer und dann rennen alle."
Für einen der Anwälte ist überhaupt falsch angeklagt worden: "Da gibt es den Raufhandel, § 91, Abs. 2a, der ganz deutlich besagt, dass, wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich einer Sportgroßveranstaltung tätlich teilnimmt, nach diesem Paragrafen zu bestrafen ist." Nur – dieser Strafrahmen beträgt mit einem Jahr Haft die Hälfte des Landfriedensbruches.
Justizminister nimmt Kritik an § 274 ernst
Dieser ist übrigens erst seit 1975 wieder im Strafgesetz gelistet und galt über Jahre als "totes", weil nicht angewendetes Recht. Er ist gegen politische Tumulte gedacht – die Gewalt-Demo gegen den Akademikerball kann als solche gesehen werden, auch wenn die Verurteilung gegen den deutschen Studenten Josef S. zu einem Jahr teilbedingter Haft im In- und Ausland heftig kritisiert wird.
Eine Kritik, die Justizminister Wolfgang Brandstetter ernst nimmt: "Ohne den Endbericht der Strafrechtsgruppe vorweg zu nehmen, kann über eine Ausgestaltung nachgedacht werden." Eine ersatzlose Streichung hält der Minister "für nicht sinnvoll, es ist ja Gefährdungspotential gegeben."
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