Medizinerin wehrt sich

Wegen Tumor aus Reha delogiert: Klage eingebracht

Gericht
02.03.2026 17:00

Zuerst die Krebsdiagnose, dann der Treppensturz – und zu allem Überdruss dann der nicht nachvollziehbare Verlust des Therapieplatzes. Ein Mediziner-Ehepaar aus Wien brachte nach der abrupten Delogierung jetzt Klage gegen die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ein.

Es ist ein Schicksal, das berührt. Wie die „Krone“ berichtete, erhielt eine frühere Leistungssportlerin und Medizinerin aus Wien vor einem Jahr die Diagnose Gehirntumor.

Nur zwei Wochen später der nächste Schicksalsschlag im Leben der dreifachen Mutter: „Ich bin in der Nacht aufgestanden und, vermutlich beeinträchtigt von den Medikamenten, im Dunkeln falsch abgebogen“, sagt sie. „Beim Sturz über die Treppe habe ich gehört, wie C5 und C6 geknackst sind.“ Seither ist die tapfere Frau Krebs- und Querschnittspatientin.

Das Wiener Mediziner-Paar wehrt sich gegen die Delogierung aus der Reha: „Für Querschnitts- ...
Das Wiener Mediziner-Paar wehrt sich gegen die Delogierung aus der Reha: „Für Querschnitts- patienten ist sie das Um und Auf.“(Bild: Eva Manhart)

E-Mail der Leiterin stellte Leben erneut auf den Kopf
Vor Gericht zieht die 54-Jährige, weil sie im Juni 2025 ein weiteres Mal aus der Bahn geworfen wurde. Kurz nach der Rückkehr von einer planmäßigen Unterbrechung des Therapieaufenthaltes im Rehabilitationszentrum Meidling für eine Gehirn-OP verlor sie den so wichtigen Reha-Platz – nachdem sie aufgrund von Kreislaufproblemen, offenbar gegen ihren Willen, ins Spital gebracht worden war. Der Ehemann Doktor Z., selbst renommierter Arzt, erinnert sich: „Ich hab eine E-Mail von der Leiterin bekommen, dass meine Frau nicht zurückkehren dürfe. Die Tumorbehandlung stehe im Vordergrund und nicht die Reha.“

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Die Haftung der AUVA ergibt sich dadurch, dass meine Mandantin nicht wieder zur Reha aufgenommen wurde und sie diese zu Hause auf eigene Kosten bewerkstelligen.

Rechtsanwalt Florian Höllwarth

Verhandlungsauftakt noch im Frühling
Was das Mediziner-Ehepaar völlig anders sieht: „Eine gute Reha ist das Um und Auf in den ersten Monaten nach solch einem Unfall“, sagt Doktor Z. Die Delogierung verursachte massive psychische Belastungen bei der Patientin. Sie macht daher Schmerzensgeld geltend.

Anwalt Florian Höllwarth vertritt die Wienerin: „Die Haftung der AUVA ergibt sich dadurch, dass meine Mandantin nicht wieder zur Reha aufgenommen wurde und sie diese zu Hause auf eigene Kosten bewerkstelligen musste.“

Die AUVA bestreitet das Klagebegehren und brachte einen Einspruch ein. Es ist davon auszugehen, dass der erste Verhandlungstag im Wiener Justizpalast noch im Frühling stattfinden wird.

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