Motiv war Trennung

Beim Haus der Ex gezündelt: Opfer lebt „in Angst“

Salzburg
05.03.2026 13:30

Die Eifersucht und der Trennungsschmerz verwandelten einen Salzburger in einen Feuerteufel. In der Nacht auf den 4. Jänner 2026 zündete er einen Holzstapel bei einem Wohnhaus in Mattsee an, während die Ex-Partnerin mit ihrem neuen Freund im Inneren war. „Nur durch Zufall“, betonte der Opfer-Anwalt beim Prozess am Donnerstag, wurde der Brand entdeckt.

Er hat die Trennung nicht verkraftet, erklärte der Staatsanwalt zum Motiv der Brandstiftung beim Prozess am Donnerstag im Salzburger Landesgericht. Der Holzstoß, den der Angeklagte (50) um 4 Uhr nachts mit Streichholz und Grillanzünder anzündete, war direkt an der Hausfassade angelehnt. Er wurde dabei von einer Überwachungskamera gefilmt, welche die Ex-Partnerin nach der Trennung installiert hatte. 

Das Feuer war gerade dabei, auf die Fassade überzugehen, als die Hausbewohner es bemerkten: „Nur durch Zufall“, wie einer der beiden Opfer-Anwalt betonte: Die Frau sei wegen ihres Hundes munter geworden und habe daraufhin den Lichtschein gesehen. „Die Flammen reichten schon bis zum Dach. Im Haus roch es schon nach Rauch“, erzählten die beiden Opfer bereits der Polizei.

Psychische Folgen durch Feuer
Das Paar konnte mithilfe der Feuerwehr den Brand löschen und Schlimmeres verhindern. Doch die psychischen Folgen blieben: „Seit der Tat lebe ich in Angst. Jede Nacht ist von Angst geprägt. Diese Belastung wird mich lange begleiten“, sprach der zweite Opfer-Anwalt im Namen seiner Mandantin. Der Angeklagte selbst – ein bislang unbescholtener und geschiedener Diplom-Ingenieur – gestand den Vorwurf ein und sagte nur: „Es tut mir sehr leid.“ 

Dass er selbst zu dieser Zeit auf Kur war und 120 Kilometer mit dem Auto zurücklegte, um das Feuer zu legen, war genauso beim Prozess zu hören wie die Sicherstellung von Schusswaffen, die trotz Waffenverbots auf seinem Dachboden gelagert waren. Auf diese Details ging der Angeklagte, der sich seit der Tat in U-Haft befindet, aber nicht ein. „Besorgniserregend für die Opfer“, bemerkte die Vorsitzende jedenfalls. 

Nach dem Geständnis sprach der Schöffensenat den 50-Jährigen schuldig. Er wurde zu 24 Monaten teilbedingter Haft, drei Monate davon unbedingt, verurteilt. Zudem bekam er vom Gericht Weisungen: Bewährungshilfe, Psychotherapie und ein Kontaktverbot zu den beiden Opfern. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

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