MA 67 übernimmt

Künftig nur mehr Parksheriffs der Stadt unterwegs

Wien
02.03.2026 10:20
Porträt von Wien Krone
Von Wien Krone

Die Parkraumüberwachung wird künftig gänzlich von der MA 67 der Stadt Wien übernommen. Damit werde die Polizei Wien entlastet, heißt es. 

Bisher gab es eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Landespolizeidirektion Wien und der Stadt Wien durch die MA67 auf Grundlage einer § 15a B-VG-Vereinbarung.

Die Polizei verspricht sich dadurch eine Entlastung beim Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war. Man sei in den Nachtstunden allerdings unterstütztend tätig. 

Die MA 67 erledigt auch weiterhin die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und kann daher – genau wie Polizisten – auch Übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich ahnden.

Die bisherigen Aufgaben wie die Kontrolle der Gebührenentrichtung für die flächendeckende Kurzparkzone und die Kontrolle der §57a-Plakette, also dem „Pickerl“, werden weiter von den Organen der Parkraumüberwachung erledigt, zusätzlich zur Anordnung von Abschleppungen von abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr behindern, sowie die Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern.

Ende der Doppelgleisigkeit
Für Autofahrer ändert sich kaum etwas. Sie haben allerdingskünftig nur eine Anlaufstelle bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen, nämlich die MA 67. 

Für die Stadt Wien bedeutet die neue alleinige Zuständigkeit eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe und eine klare Struktur ohne Doppelgleisigkeiten von zwei Organisationsstrukturen.

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