Schwerer Anlagebetrug

Millionenskandal um Wiener Spitzen-Steuerberater

Wien
27.02.2026 13:25
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen einen angesehenen Wiener Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der als Vermögensverwalter Kundengelder in Millionenhöhe unterschlagen haben soll. Schließlich hielt er dem wachsenden Druck nicht mehr stand und legte vor einer Kundin ein Geständnis ab: „Dann geh’ ich halt in Häfn.“

Den Krimi um die unterschlagenen Gelder in Millionenhöhe brachte der Wiener letztlich selbst ins Rollen: Er erstattete Ende Mai 2025 Selbstanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) Wien. Vor den Beamten erklärte er, er habe sein „jahrelang aufgebautes Lebenswerk zerstört“.

Undurchsichtige Geschäfte auf den Bahamas
Als Vermögensverwalter betrieb er verschiedene Investitionsmodelle. Über ein Sammeldepot bei einer Bank legte er seinen Kunden Geld an und versprach hohe Renditen. Neben vermeintlich sicheren Pensions-Investments hatte er auch Aktien einer dubiosen Gesellschaft auf den Bahamas im Portfolio.

Als das Portfolio sich schlecht entwickelte und Verluste machte, konnte der Beschuldigte die zugesagten Garantien und Auszahlungen für seine Kunden nicht mehr erfüllen. Stattdessen soll er begonnen haben, Gelder „umzuschichten“ und fällige Zahlungen mit fremden Mitteln auszugleichen – nach der sogenannten „Loch-auf-Loch-zu“-Methode.

Mehr als zwei Dutzend Kunden sollen durch die fragwürdigen Geschäfte des Spitzen-Steuerberaters ...
Mehr als zwei Dutzend Kunden sollen durch die fragwürdigen Geschäfte des Spitzen-Steuerberaters Schaden erlitten haben.(Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)

Gelder fehlten, Gewinne vorgetäuscht
Der Spitzen-Steuerberater versuchte mit allen möglichen Ausreden die Betroffenen zu beruhigen: angebliche Gesetzesänderungen, Ärger mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) oder langfristige Corona-Folgen. Der Wiener nannte sogar Donald Trump als vermeintlichen Grund für die fehlenden Gelder. In Berichten wurden teilweise Gewinne vorgetäuscht, damit Kunden ihr Geld im Portfolio ließen. Teilweise gab es weitere Überweisungen oder sogar Bargeld-Übergaben.

Eine Betroffene hatte dem Steuerberater 400.000 Euro zur Veranlagung übergeben. Ihr wurde eine Rendite von zehn Prozent versprochen. Sie habe dem Mann „blind vertraut“, gab die Betroffene in ihrer polizeilichen Befragung an. Die Art der Veranlagung wirkte von Anfang an befremdlich. Das Geld sollte bar in die Kanzlei gebracht werden, ein Anwalt würde es angeblich in die Schweiz bringen, wo ein Banker es dann auf den Bahamas anlegen sollte.

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Dann geh ich halt in Häfn.

Der verdächtige Spitzen-Steueberater zu seiner Kundin

Zum Entsetzen der betroffenen Anleger hatten diese eigentlich auf sichere Investments gesetzt – nicht auf riskante Anlagen. Vielmehr ging es ihnen um eine konservative Veranlagung. Eines der vom Beschuldigten angebotenen Modelle war wie ein Pensionskonto gedacht. Kunden zahlten hohe Beträge ein, um später verbindliche Auszahlungen inklusive Renditen zu erhalten. Ab April 2025 blieben diese Zahlungen jedoch aus – offenbar waren keine Mittel mehr vorhanden.

Geständnis vor der Kundin
Schließlich hielt der Verdächtige dem Druck wohl nicht mehr stand: Bei einem Termin mit einer Kundin gestand der Steuerberater laut ihrer Aussage, das Geld sei weg. Ihm sei bewusst, dass er angezeigt werde. Wörtlich soll er gesagt haben: „Dann geh ich halt in Häfn.“ 

Der Beschuldigte soll im Zuge des Ermittlungsverfahrens erklärt haben, dass er wegen schwerer gesundheitlicher Probleme zuletzt nicht mehr operativ tätig sein konnte. Dagegen sprechen Berichte von Augenzeugen, wobei der Beschuldigte zuletzt bei den Festspielen Reichenau einen fitten Eindruck gemacht haben soll.

1,5 Mio. Euro an Verwandte überwiesen
Als sich im Jänner 2025 das drohende Desaster abzeichnete und klar wurde, dass nicht mehr genug Geld vorhanden war, um alle Gläubiger zu befriedigen, soll der Steuerberater 1,5 Millionen Euro an Verwandte überwiesen haben, die ebenfalls bei ihm veranlagt hatten. Die WKStA muss nun prüfen, ob damit vorsätzlich die Interessen anderer Gläubiger geschädigt wurden.

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