Polizei-Mobbing-Affäre

Anwalt von Opfer: „Es hat keine Gespräche gegeben“

Steiermark
25.02.2026 18:30

Jahrelang soll ein steirischer Spitzenbeamter der Polizei eine Mitarbeiterin denunziert, gemobbt und sogar ausspioniert haben. Nun nimmt ihr Anwalt Stellung zur brisanten Causa. In der Kritik steht auch eine Entscheidung des Innenministeriums.

Eine Mobbing-Affäre erschüttert derzeit die Landespolizeidirektion Steiermark: Wie die „Steirerkrone“ in gemeinsamer Recherche mit der APA enthüllte, soll ein ranghoher Polizeibeamter über Jahre hinweg eine Abteilungsleiterin gemobbt, denunziert und sogar ausspioniert haben. 43 Punkte umfasst die Sachverhaltsdarstellung gegen den Spitzenbeamten, der die Vorwürfe als „subjektive und unrichtige Behauptungen“ zurückweist.

Landespolizeidirektor Gerald Ortner betonte, dass man die Vorwürfe sehr ernst nehme und „bereits im Vorfeld mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit geführt wurden, um eine Klärung herbeizuführen. Diese Gespräche führten jedoch zu keiner nachhaltigen Lösung.“ Sogar psychologische Unterstützung soll dabei gewesen sein.

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Für mich ist es die Dienstpflicht eines Dienstvorgesetzten, in Themen der Mitarbeiterführung dementsprechende Handlungen zu setzen.

Andreas Kleinbichler, Anwalt der Betroffenen

Aussagen des Polizeichefs verwundern
Diese Aussagen des Polizeichefs verwundern Andreas Kleinbichler, Anwalt der Betroffenen, allerdings: „An derartige Gespräche kann ich mich nicht erinnern. Diesbezüglich habe ich den Herrn Landespolizeidirektor nun um Stellungnahme ersucht. Für mich ist es die Dienstpflicht eines Dienstvorgesetzten, in Themen der Mitarbeiterführung dementsprechende Handlungen zu setzen. Diese scheinen aber in keiner Weise gesetzt worden zu sein.“

Die Landespolizeidirektion hat auf Anweisung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) hin die Prüfung des Sachverhalts übernommen. Das BMI habe keine Befangenheit bei der steirischen Polizei feststellen können. Ein führender Beamter aus einem anderen Geschäftsbereich habe die Aufgabe übernommen.

Jurist kritisiert Entscheidung des BMI
Für den Beamtendienstrechtler erscheint diese Entscheidung des BMI, die Prüfung des Sachverhalts in die Hände der Landespolizeidirektion Steiermark zu legen, völlig unplausibel. Er sieht eine klare Befangenheit: „Es ist ja egal, aus welchem Geschäftsbereich der Landespolizeidirektion Steiermark der Prüfer stammt. Ist dieser dem Direktorium unterstellt, ist es aus meiner Sicht wesentlich transparenter und objektiver, die Causa von einer anderen Landespolizeidirektion oder vom BMI prüfen zu lassen.“

Während der beschuldigte Offizier, für den die Unschuldsvermutung gilt, bis zur Klärung der Vorwürfe von der Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der Mitarbeiterin entbunden wurde, ist die Frau auch weiterhin im Dienst. Kleinbichler: „Aufgrund der Gesamtsituation geht es ihr auf emotionaler Ebene natürlich nicht gut, die Freude an der Arbeit überwiegt aber zum Glück.“

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