Bei einem Arbeitsunfall müssen Betriebe Mitarbeitern weiter bezahlen, auch wenn diese nicht arbeitsfähig sind. Trotzdem meldete ein Unternehmen eine Frau in genau so einem Fall einfach ab und zahlte nichts. Bis die Arbeiterkammer eingriff ...
Vom Regen in die Traufe kam eine Kärntnerin: Erst erlitt sie einen Arbeitsunfall, nach dem sie dienstunfähig war, dann meldete sie ihr Arbeitgeber ab und stellte die Zahlungen ein.
„Gerade nach einem Arbeitsunfall dürfen Beschäftigte nicht im Stich gelassen werden“, betont Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach. „Wer verunfallt, hat klare gesetzliche Ansprüche und diese sind von den Betrieben auch einzuhalten.“ Zum Glück ging die Frau gleich zur Bezirksstelle Feldkirchen.
Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle
Dort war sofort klar, dass die Frau im Recht war. „Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf“, erklärt Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl. Der Arbeitgeber lenkte auch nach der AK-Intervention gleich ein: Der ausstehende Betrag von rund 3660 Euro wurde vollständig nachgezahlt.
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