Erneut vor Gericht

Bursche (14) ließ nach Urteil die Fäuste sprechen

Niederösterreich
17.02.2026 18:00

Nur Stunden nach seiner Verurteilung schlug ein Jugendlicher schon wieder zu. Dafür fasste er nun am Landesgericht St. Pölten eine bedingte Haftstrafe samt Anti-Gewalt-Training aus. 

Nur Stunden zuvor stand er als Angeklagter vor Gericht. Kurze Zeit später ließ ein 14-Jähriger im November des Vorjahres erneut seine Fäuste sprechen. Dafür fasste er nun am Landesgericht St. Pölten wegen Nötigung und Körperverletzung sechs Monate bedingte Haft aus. „Ich schwöre bei Gott, ich werde dich zusammenschlagen“, soll er gedroht haben. Zweimal schlug er einem Burschen mit der Faust ins Gesicht. Einem anderen gegen den Oberkörper, Schenkel und ebenfalls ins Gesicht.

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.
Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.(Bild: Imre Antal)

Wüste Beleidigungen
Auslöser sei eine beschämende Beleidigung gegen seine Mutter gewesen – und das vor versammelter Schulklasse. Das Lachen seiner Klassenkameraden habe ihn sehr verletzt. Daraufhin versteckte sich der 14-Jährige im Gebüsch, um dem „Täter“ aufzulauern. Er forderte den Jungen auf, sich hinzuknien und sich zu entschuldigen. Dabei wollte er ihn filmen. Ein anderes Mal sorgte wieder eine Beleidigung für eine postwendende Körperverletzung. „Ich pisse auf das Grab deiner Toten“, soll ihm ein Bursche im Vorbeigehen zugeschrien haben. Hinter der Musikschule habe er den Kontrahenten deswegen verprügelt – damit es niemand sieht. Das Opfer habe seitdem Schlafstörungen. „Wir müssen ihn jetzt immer von der Schule abholen“, erklärten dessen Eltern vor Gericht.

Jugendlicher ist vorbestraft
„Warum werden Sie dauernd beleidigt“, will Herr Rat von dem 14-Jährigen wissen. „Keine Ahnung“, sieht der Angeklagte die Schuld nicht bei sich. „Dass er ein Problem hat, ist bekannt“, so der Verteidiger gleich zu Beginn. Der wegen Diebstahls bereits zu einer Geldstrafe verurteilte vorbestrafte Angeklagte sei schon in Psychotherapie. Aus Sicht des Richters war die erste Verurteilung für den Jugendlichen scheinbar keine Lehre – daher gab es diesmal auch die Weisung zu Bewährungshilfe und Anti-Gewalt-Training. 

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