Die Staatsanwaltschaft legt sich im aufsehenerregenden Kriminalfall rund um einen in Salzburg erschossenen Einbrecher fest: Der Hausbesitzer (66), der auf den flüchtenden Kriminellen (31) schoss und ihn tödlich in den Hinterkopf traf, soll mit Tötungsabsicht gehandelt haben. Ihm wird jetzt Mord vorgeworfen.
Zwei Warnschüsse und einen gezielten Schuss aus kniender Position feuerte der Salzburger Hausbesitzer in Richtung des mit seiner Freundin flüchtenden ungarischen Einbrechers: Weil der Kriminelle nicht auf das „Hey, Stopp“ des Einheimischen reagierte, heißt es in der neunseitigen Anklageschrift der Salzburger Staatsanwaltschaft. Aus „Zorn und Empörung getrieben“ wollte der 66-Jährige den Einbrecher an jenem Tag nicht entkommen lassen.
Angeklagter hatte bislang von Notwehr gesprochen
Die Staatsanwaltschaft Salzburg erkennt dadurch eine Tötungsabsicht beim Angeklagten und wirft ihm das Verbrechen des Mordes vor. Die gezielte Schussabgabe sei nicht aus Furcht oder durch einen Angriff des Einbrechers getätigt worden, sondern nur damit der Einbrecher nicht entkommt, so der Vorwurf der Anklage. Bislang hatte der Angeklagte selbst von Notwehr und einem Messerangriff des Einbrechers gesprochen. Sein Verteidiger Kurt Jelinek betont weiter: „Mein Mandant war in einer absoluten Ausnahmesituation. Aus meiner Sicht liegt Notwehr oder die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation vor.“
Dritter Schuss war gezielt
Passiert ist der aufsehenerregende Kriminalfall am Nachmittag des 31. Juli 2025: Der Ungar und seine Lebensgefährtin hatten laut den Ermittlungen das Haus des 66-Jährigen unbewohnt entdeckt und beschlossen, darin einzubrechen. Durch ein Loch im Zaun gelangten sie in den Garten und danach ins Haus. Der Ungar kehrte bereits mit einem Rucksack voller Diebesgut zurück, stellte es ab und ging wieder ins Haus, um mehr Beute zu machen. Genau zu diesem Zeitpunkt kehrte der 66-Jährige von einer Geburtstagsfeier heim. Kurz nach dem Aufsperren der Haustüre dürfte der Hausbesitzer bereits den Einbruch bemerkt haben.
Er hörte Stimmen, holte danach aus einer Kassette seine bereits geladene 9mm-Pistole der Marke Walther und gab in Richtung jenes Raumes, wo er die Einbrecher vermutete, offenbar einen Schuss ab. Mit einem Aber: Ein entsprechendes Einschussloch wurde von den Ermittlern nicht gefunden. Der Ungar und seine Freundin ließen daraufhin jedenfalls das Diebesgut fallen, ergriffen sofort die Flucht in Richtung Garten. Der Hausbesitzer verfolgte das Diebespaar. Als die beiden durch den Garten liefen, schrie der 66-Jährige von der Terrasse aus: „Hey, Stopp!“
Doch der Ungar reagierte nicht, lief weiter. Daraufhin feuerte der Angeklagte: zuerst zwei Warnschüsse neben dem Körper des Einbrechers. Da der Ungar weiter flüchtete, ging der 66-Jährige, wie es in der Anklageschrift heißt, in die Knie: um einen „besseren Stand zum Zielen zu haben“, da auch Blätter und Äste eines Baumes die Sicht behinderten. Das Projektil drang in den Hinterkopf des 31-Jährigen ein. Später starb der Ungar im Spital. Der Anklage nach „wurde der Angeklagte weder attackiert noch glaubte er, von diesem attackiert zu werden“. Der Einbrecher hatte laut den Ermittlungen auch kein Messer in der Hand, wie vom Schützen behauptet.
Nun werden Geschworene bei einem Prozess über die Anklagevorwürfe entscheiden. Ein Termin für die Verhandlung ist noch offen. Bei einer Verurteilung drohen dem 66-Jährigen zwischen zehn und 20 Jahre oder lebenslange Haft.
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