Das Tabak-Geschäft ist in Österreich stark reguliert. Tschick und Co. dürfen nur in Trafiken verkauft werden. Ein polnischer Unternehmer musste sich am Donnerstag wegen der Verletzung dieses Monopolgesetzes im Landesgericht erklären: Es geht um mehr als 20.000 Kilogramm, die er aus Aserbaidschan eingeführt und verkauft hat.
Eigentlich waren es sogar rund 50 Tonnen, die der hier lebende Handelsunternehmer aus Aserbaidschan nach Österreich bringen ließ – in vier Tranchen im Frühjahr 2024. Es seien aber nur Tabakblätter gewesen, kein fertiger Tabak zum Rauchen, argumentierte der Pole. Laut der Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe er mehr als 20.000 Kilogramm um knapp über zwei Millionen Euro über seine Handelsfirma verkauft – und damit das Monopolgesetz nach Paragraf 44 des Finanzstrafgesetzes verletzt.
Rauchbar, oder nicht?
„Das Finanzamt vergleicht hier nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Lilien mit Chinakohl. Diese Tabakblätter waren das Rohmaterial. Erst wenn es zum Rauchen geeignet ist, unterliegt es Tabaksteuer und Monopolgesetz. Besteuert wird also das Produkt, nicht das landwirtschaftliche Erzeugnis“, kritisierte Verteidiger Wolfgang Gappmayer. Die Tabakblätter kamen „direkt vom Feld“ aus Aserbaidschan.
Der Unternehmer sprach auch von einer schlechten Qualität. Er fand eine italienische Firma, die den ersten Verarbeitungsprozess durchführte. Zurück ins Salzburger Lager kamen rund 20 Tonnen. Diese habe er einer tschechischen Firma weiterverkauft. Kein Gramm Tabak sei hier geblieben, so der Pole.
„Wir haben aber keine Rechnungen gefunden, die darauf deuten, dass das Ganze verkauft und aus dem Land transportiert wurde“, merkt ein Zollbeamter im Zeugenstand an. Er sprach auch von einer technischen Untersuchung, die darauf hinweist, dass der Tabak bereits rauchbar war. Letztlich endete das Verfahren mit einer Verurteilung: 13.000 Euro unbedingt Geldstrafe samt 39.000 Euro Verfallsbetrag (Gewinne aus einer Straftat) muss der Unternehmer zahlen, nicht rechtskräftig.
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