Eine junge Frau stürzte bei Arbeiten an einem Gewächshaus in Bregenz (Vorarlberg) und ist fortan querschnittsgelähmt. Trug der Landwirt Verantwortung? Die Sache wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch verhandelt.
Seit dem schrecklichen Unfall im Juli 2025 ist für die Familie nichts mehr so wie früher. Bei dem Opfer, das seither im Rollstuhl sitzt, handelt es sich um die heute 28-jährige Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten. Im Gerichtsgang übt die Frau das „Treppensteigen“ im Rollstuhl. Unterstützt wird sie dabei von ihrem Freund, der nicht von ihrer Seite weicht.
Auf der Anklagebank der Landwirt, der sich der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig bekennt: „Ich übernehme die volle Verantwortung dafür.“ Allerdings bestreitet er den Vorwurf des Staatsanwaltes, der von einer groben Fahrlässigkeit ausgeht.
Passiert ist das Unglück am 19. Juli auf dem Hof des Landwirtes in Bregenz, als er mit einem elektrischen Tuk Tuk eine neue Folie über das Gewächshaus ziehen will. Unterstützt wird er dabei von der 28-Jährigen, die am anderen Ende des Anhängers auf einem Podest stehend mit anpackt. Laut dem Landwirt ein vertrauter Vorgang: „Wir hatten das schon elfmal so gemacht.“ Doch diesmal verrutschte die Folie.
Außergerichtliche Lösung
Die Frau stürzte daraufhin so unglücklich zu Boden, dass sie sich massive Wirbelverletzungen zuzog. Im Krankenhaus dann die lebensverändernde Diagnose: Querschnittslähmung. Schuld an dem Unfall soll nun der Landwirt sein, weil er ein Seil über eine ungesicherte und nur angelehnte Leiter geführt hatte, die letztlich kippte und den Sturz der Frau verursacht haben soll. Da das Opfer keine Ansprüche gegen ihn geltend macht, der Mann unbescholten ist und Verantwortung übernimmt, stimmen Staatsanwalt und Richterin einer außergerichtlichen Erledigung zu: 700 Euro Bußgeld an den Bund und der Mann bleibt dafür weiterhin strafrechtlich unbescholten.
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