Aus U-Haft vorgeführt

Nach Blitzdiebstahl zu Haftstrafen verurteilt

Vorarlberg
13.02.2026 06:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Nur kurz währte das Glück der beiden Kriminaltouristen, als sie mit mehreren tausend Euro aus einem Hotel in Partenen flohen. Sie wurden noch am selben Tag geschnappt. Am Landesgericht Feldkirch gab es am Donnerstag zur Belohnung Haftstrafen. 

Schon bei Abfrage der Personalien durch die Richterin ist klar: geregelte Arbeit gehört nicht zum Lebensplan der beiden kriminellen Rumänen. Beide sind arbeitslos und europaweit mehrfach vorbestraft. Einmal mehr sitzen die Herrschaften vor dem Richter, weil sie sich durch Diebstahl ein lukratives Zusatzeinkommen verschaffen wollten – dieses Mal am Landesgericht Feldkirch.

Knapp 13.000 Euro Beute
Mit dem Plan, schnelle Beute zu machen, fuhr man am Nachmittag des 20. Jänners mit dem in Polen zugelassenen Auto zu einem Wohlfühlhotel in Partenen. Während der 42-jährige Rumäne, der als Fahrer fungierte, im Auto wartete, steuerte der 23-jährige Komplize auf die Rezeption zu. Auf der Suche nach Bargeld wurde der Kriminelle schnell fündig. Mit einer Beute von 12.905 Euro flüchtete er so schnell aus dem Hotel, wie er gekommen war. Die Fahrt in dem Fluchtauto mit polnischem Kennzeichen und die Freude über das Diebesgut währte allerdings nicht lange. Mehrere Kameras des Hotels hatten die Aktion auf Video festgehalten. Die Polizei wurde alarmiert, die zwei Rumänen festgenommen, die Beute sichergestellt und die Kriminaltouristen in die Justizanstalt in Untersuchungshaft gesteckt.

Im Prozess zeigt sich das in Handschellen vorgeführte Duo geständig. Wie das Amen im Gebet kommt auch das Versprechen „nie wieder etwas anzustellen“. Am Ende verurteilt die Richterin den 23-jährigen Haupttäter wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls zu einer unbedingten Haftstrafe in Höhe von 22 Monaten. „Bei ihren zwölf Vorstrafen ist eine teilbedingte Gefängnisstrafe nicht möglich. Zudem geht das Gericht von einer Gewerbsmäßigkeit aus“, begründet sie das Urteil.

Nur Beitragstäter
Wesentlich milder fällt der Schuldspruch für den 42-jährigen Landsmann aus. Er fasst zwar zwölf Monate Haft aus, weil er sich als Fahrer lediglich der Beitragstäterschaft schuldig gemacht hatte, werden acht der zwölf Monate auf Bewährung nachgesehen. Die beiden Kriminaltouristen bedanken sich für das Urteil und werden in Handschellen wieder zurück in den Häfn gebracht.

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