Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollen künftig schneller vonstattengehen: Die Bundesregierung will bei Projektgenehmigungen ein „One-Stop-Shop“ einführen. Statt bisher zwei Verfahren bei Bund und Land soll es nur noch eines geben, dazu ist eine Änderung der Bundesverfassung nötig.
Der Plan wurde am Mittwoch beim Pressefoyer nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt vorgestellt. Ein Gesetzesentwurf werde bald in Begutachtung gehen, kündigte Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) an.
Zweidrittelmehrheit erforderlich
„Wir schaffen klare Zuständigkeiten und Rechtssicherheit“, sagte Pröll, das gemeinsame Verfahren sei ein „wichtiger Schritt“. Relevant werden könne es etwa beim Bau von Bundesstraßen und Hochleistungsbahnstrecken. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Zweidrittelmehrheit. „Ich freue mich hier auf die Gespräche mit den im Parlament vertretenen Parteien“, so der Staatssekretär. Auch bei der Reformpartnerschaft mit den Bundesländern sei das UVP-Gesetz schon Thema gewesen.
Leichtfried: Parallelverfahren machen „keinerlei“ Sinn
Auch SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried möchte Genehmigungsverfahren beschleunigen und modernisieren. Die Relevanz dieser werde „unterschätzt“, in Wahrheit seien sie ein „Bindeglied zwischen Rechtsstaatlichkeit“ und den Interessen betroffener Personen. Oft würden Projekte nicht am Willen scheitern, sondern an überbordender Bürokratie, sagte Leichtfried: „Manche Verfahren dauern wirklich zu lange.“
Der Staat brauche die Fähigkeit, schnell und vorhersehbar zu handeln, fuhr der Staatssekretär fort. Parallelverfahren machten daher „keinerlei“ Sinn. Auch die Bundesländer seien dieser Meinung und er daher „zuversichtlich“ in Bezug auf die geplanten Änderungen, so Leichtfried. Es geht dabei vor allem um den dritten Abschnitt des UVP-Verfahrens.
NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn betonte sein Anliegen, „Entbürokratisierung und Vereinfachung voranzutreiben“. So sei es möglich, Infrastrukturmaßnahmen zu setzen und die Energietransformation zu beschleunigen.
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