Eisiger Gehweg

Ausgerutscht! Pensionist erhielt knapp 24.000 Euro

Salzburg
05.02.2026 15:01

Ein älterer Herr stürzte auf einem eisigen Weg in einer Wohnsiedlung in Zell am See. Die Folge: sechs Wochen Liegegips samt gehöriger Schmerzen. Er klagte die Firma, die für die Schneeräumung zuständig war – und bekam Recht. 

Der verhängnisvolle Vorfall passierte bereits vor knapp zwei Jahren – und findet für einen Pinzgauer nun doch noch ein versöhnliches Ende. Am 29. Jänner 2024 wollte der Mann ein Kleidungsstück in eine Änderungsschneiderei bringen. Diese befindet sich in einer Wohnsiedlung in Zell am See.

Schmerzensgeld und Schadenersatz
Er trug Winterschuhe mit entsprechendem Profil, dennoch kam er auf einem vereisten Gehweg knapp vor der Schneiderei zu Sturz. Der Pensionist erlitt einen Verrenkungsbruch am rechten Sprunggelenk und beim Wadenbein. Sechs Wochen lang musste er einen Liegegips tragen, zwei Tage lag er im Krankenhaus. Der Pinzgauer ging juristisch dagegen vor, forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Gesetzliche Pflichten verletzt
Warum? Laut ihm hatte die Firma, die für die Räumung zuständig war, ihre gesetzlichen Pflichten verletzt. Der Fall ging durch zwei Instanzen – jetzt gab das Oberlandesgericht (OLG) Linz dem Pinzgauer Mann vollumfänglich Recht.

Wasser tropfte aus undichtem Dach
Denn: Laut Gericht entstand die Eisplatte an einer Stelle des Gehwegs, an der seit längerer Zeit wegen einer undichten Stelle beim Dach Wasser herabtropfte. Gemäß dem Urteil hatte ein zuständiger Mitarbeiter an jenem Tag zwar bereits gegen 5.30 Uhr Salz gestreut. Schon gegen 7 Uhr habe sich allerdings dort wieder eine Eisplatte gebildet. Der Anwalt der Hausbesorgerfirma argumentierte vor Gericht vergeblich, dass der Pensionist der eisigen Stelle ja auch hätte ausweichen können.

Laufende Kontrollgänge „zwingend nötig“
Das rechtskräftige Urteil des OLG Linz: Die Firma haftet, weil „zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“ unterblieben waren. Wegen des undichten Daches hätte es zwingend mehrere und laufende Kontrollgänge geben müssen, zumal der Schaden bereits seit geraumer Zeit bekannt war. Man bestätigte damit die Meinung des Salzburger Landesgerichts. Insgesamt wurden dem Pensionisten knapp 24.000 Euro zugesprochen.

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