Handelte aus Notwehr

„Sugardaddy“: Tödliche Dating-Falle war kein Mord

Gericht
06.02.2026 05:00

Ein mutmaßlicher Versuch, mit einem Dating-Betrug an schnelles Geld zu kommen, mündete für einen 24-jährigen Wiener in einer Tragödie. Er starb, nachdem der getäuschte Niederösterreich aus Angst losraste – mit ihm auf der Motorhaube. Jetzt wurden die Ermittlungen gegen den „Sugardaddy“ eingestellt. 

Es ist wahrlich kein alltäglicher Fall, der die Behörden in Niederösterreich beschäftigte: Ein 24-jähriger Wiener soll sich im Februar letzten Jahres auf der Datingplattform „My Sugardaddy“ als junge Frau namens „Sara“ ausgegeben haben. Es kam zu einer Anbahnung mit einem gut situierten Niederösterreicher, man vereinbarte ein Date um 2000 Euro am Bahnhof Tullnerfeld (NÖ).

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Mir ist unerklärlich, dass dieser Fall nicht von einem Gericht aufgeklärt wird.

Anwältin Astrid Wagner

Fürchtete einen Raub
Doch statt Sara wartete die Freundin des 24-Jährigen, der sich versteckte. Sie wollte den „Sugardaddy“ aus dem Auto locken. Der Mann wurde misstrauisch, schrieb die Nachricht „doch nicht“ und wollte wieder wegfahren. Da lief der 24-Jährige zu dem SUV, schrie und verhielt sich aggressiv. Der „Sugardaddy“ fürchtete, dass er ausgeraubt wird. Der Fremde sprang sodann auf seine Motorhaube und klopfte gegen die Scheibe.

Die Reaktion des Getäuschten: Er gab Gas. Mit dem mutmaßlichen Räuber auf seiner Motorhaube. Erst nach mehreren hundert Metern bei 89 km/h verlor der 24-Jährige den Halt. Er flog in den Straßengraben und starb an schweren Kopfverletzungen.

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Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Fahrzeuglenker derart beschleunigte.

Anwalt Sascha Flatz 

Diagnostizierte Angststörung
Wie die „Krone“ berichtete, wurde zuerst wegen Mordes gegen den „Sugardaddy“ ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Es war Notwehr. Da der Niederösterreicher an einer diagnostizierten Angststörung leide, habe er zum Tatzeitpunkt das Missverhältnis zwischen dem Angriff und seiner eigenen Verteidigung nicht erkennen können, heißt es.

Zum Unverständnis von Anwältin Astrid Wagner, die die Opferfamilie vertritt: „Mir ist unerklärlich, dass dieser Fall nicht von einem Gericht aufgeklärt wird“, sagt sie. Auch Sascha Flatz, der die Familie zuvor vertrat, sagt: „Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Fahrzeuglenker derart beschleunigte.“

Ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens scheiterte. „Die Erwägungen der Staatsanwaltschaft sind nachvollziehbar“, heißt es im Beschluss des Landesgerichts St. Pölten. Der Sugardaddy kann aufatmen, die Familie des Opfers ist indes am Boden zerstört.

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