Noch bevor der Probebetrieb überhaupt startet, sorgt der geplante „Marktplatz Lernapps“ des Bildungsministeriums für Diskussionen: Während das Ressort gravierende fachliche Fehler ausschließt, warnt der Österreichische Bundesverlag Schulbuch (ÖBV) vor zu niedrigen Zulassungshürden für digitale Lernprogramme, die künftig mit staatlichen Mitteln finanziert werden sollen.
Ab Herbst 2026 sollen Schulen erstmals über eine Plattform des Bildungsministeriums qualitätsgesicherte digitale Lernprogramme erwerben können. Der Probebetrieb des „Marktplatz Lernapps“ startet nach den Semesterferien. Beim ÖBV sieht man das Vorhaben grundsätzlich positiv, äußert jedoch deutliche Bedenken hinsichtlich der Qualitätssicherung.
Qualitätsstandards, wie bei gedruckten Büchern gefordert
ÖBV-Geschäftsführer Philipp Nussböck bezeichnete den Marktplatz als „sehr erfreuliche Nachricht“ für Mittelschulen, AHS und berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Schulbuchverlage hätten seit Jahren eine gesicherte Finanzierung digitaler Bildungsmedien gefordert. Allerdings müssten für digitale Angebote dieselben Qualitätsstandards gelten wie für gedruckte Schulbücher.
Derzeit durchlaufen Schulbücher einen umfangreichen Approbationsprozess, der oft eineinhalb Jahre dauert. Dabei wird geprüft, ob die Inhalte fachlich korrekt sind und mit den Lehrplänen übereinstimmen. Erst danach können sie von Schulen kostenfrei bestellt werden.
Fachliche Richtigkeit werde „geprüft“
Beim neuen Marktplatz würden diese inhaltlichen Kriterien jedoch gleichrangig mit Merkmalen wie Personalisierung oder Berührungs- und Bewegungsintensität bewertet, kritisierte Nussböck. Dadurch könne auch eine App mit inhaltlichen Mängeln die notwendige Punktezahl erreichen. „Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel“, so der ÖBV-Chef. Im Bildungsministerium weist man diese Kritik zurück. Das Ressort betonte indessen, dass eine App mit „gravierenden fachlichen Fehlern“ das Zulassungsverfahren nicht erfolgreich abschließen könne.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Marktplatz sei, dass eine Anwendung mindestens 65 Prozent der möglichen Gesamtpunkte sowie zumindest die Hälfte der Punkte in allen drei Hauptkategorien erreiche. Die fachliche Richtigkeit der Inhalte werde dabei gezielt in der Kategorie „Pädagogische/didaktische Konzepte“ geprüft.
„Nicht verständliches Ungleichgewicht“
Für Nussböck bleibt dennoch ein „nicht verständliches Ungleichgewicht“, wenn digitale Bildungsmedien geringere Anforderungen erfüllen müssen, um staatlich finanziert zu werden. Er forderte, dass für gedruckte und digitale Bildungsmedien dieselben Vorgaben gelten sollten. Das könne auch bedeuten, den Approbationsprozess für Schulbücher zu vereinfachen. Entscheidend sei jedoch, dass weiterhin sichergestellt werde, dass staatlich finanzierte Materialien inhaltlich korrekt sind und den Lehrplänen entsprechen.
Qualitätssicherung bewusst „niederschwelliger“
Die Allianz Bildungsmedien, ein Zusammenschluss klassischer Schulbuchverlage und Anbieter digitaler Bildungsmedien, verteidigt hingegen die Kriterien des Marktplatzes. Die Qualitätssicherung sei bewusst „niederschwelliger“ angelegt, um Verantwortung stärker an Schulen und Lehrkräfte zu übertragen und die Schulautonomie zu stärken, hieß es.
Zudem seien die Lernapps ausdrücklich als Zusatzangebote für Selbstlernphasen gedacht und nicht als Ersatz für umfassende Lehrwerke. Klar sei aber auch für die Allianz: „Gravierende fachliche Fehler dürfen keinen Platz haben.“ Die Qualitätskriterien müssten daher laufend überprüft und weiterentwickelt werden.
Mit dem „Marktplatz Lernapps“ gibt es laut Bildungsministerium erstmals ein klares Finanzierungsmodell für digitale Bildungsmedien. Schulen erhalten je nach Zahl der Schülerinnen und Schüler einen Förderbetrag, der für Lernprogramme eingesetzt werden kann. Ziel sei es, individualisiertes und KI-gestütztes Lernen zu fördern und den Bedarf an Nachhilfe zu reduzieren.
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