Nach dem Drogentod eines 14-jährigen Mädchens im vergangenen Sommer sind am Freitag – dem zweiten Verhandlungstag – zwei damals 18-Jährige schuldig gesprochen worden. Der Hauptangeklagte wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt – davon muss er drei tatsächlich absitzen –, sein Freund erhielt zwei Monate bedingt.
Der Hauptangeklagte, der die Drogen besorgt und dem Mädchen überlassen hatte, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz verurteilt. Sein Freund erhielt zwei Monate bedingt wegen unterlassener Hilfeleistung. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
„Rosa Kokain“ in Blut gefunden
Der Erstangeklagte hatte sogar seine Lebensversicherung aufgelöst, um eine Party zu finanzieren. In der Wohnung wurden unter anderem Kokain, Marihuana, MDMA und Ecstasy konsumiert. Die 14-Jährige – die beiden Angeklagten waren ihre Ex-Freunde – dürfte bereits zuvor Suchtmittel genommen haben. In ihrem Blut wurde eine Substanz entdeckt, die als „rosa Kokain“ bekannt ist, allerdings nicht unter den später sichergestellten Drogen war.
In Badezimmer zusammengebrochen
Gegen 23 Uhr schrieb das Mädchen ihrem damaligen Freund via Snapchat, sie sei stark zugedröhnt. Kurz darauf brach sie im Badezimmer zusammen und blutete aus dem Mund. Laut Angaben der Angeklagten hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits keinen Puls mehr.
Die Anklage warf den jungen Männern vor, die Rettung erst gerufen zu haben, nachdem sie zuvor versucht hatten, Drogen zu beseitigen. Die 14-Jährige wurde mit einer Drogenüberdosis in ein Kinderkrankenhaus eingeliefert. Wenige Tage später, am 8. Juni, starb sie an schweren Hirnschäden infolge von Sauerstoffmangel. Gerichtsmedizinerin Katharina Stolz stellte enorme Mengen an Kokain und MDMA sowie Spuren von Ketamin im Körper fest.
Auch Erstangeklagter erlitt Überdosis
Den Rettungskräften verschwiegen die Angeklagten, wie viele Drogen in der Wohnung konsumiert worden waren. Der Rettungseinsatz hielt die beiden jedoch nicht davon ab, weiterzufeiern. Sie holten erneut Drogen und setzten den Konsum fort – bis auch der Erstangeklagte wegen einer Überdosis im Spital behandelt werden musste. Das Gericht ordnete für beide Bewährungshilfe und eine Drogentherapie an.
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